Information an die Gemeindevertreter und die Verwaltung der Gemeinde Schorfheide
Bürgerinitiative Groß Schönebeck
Erneuerbare Energien Nur Mit Uns
Dr. Helga Petrov
Döllner Str. 16
16244 Schorfheide
helga.petrov@yahoo.com
Gemeindevertretersitzung 24.04.2024
Herr Westerkamp, Sie wissen, dass wir die Regionalplanung akribisch verfolgen. Deswegen möchten wir Sie und die Gemeindevertreter über den derzeitigen Stand des Prozesses informieren.
Auf der Sitzung des Planungsausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft am 08.04.2024 wurde beschlossen, den Entwurf des Regionalplans zur Weitergabe an den Vorstand am 18.04.2024 und an die Regionalversammlung am 21.05.2024 zu verabschieden. Nach den Einlassungen von Frau Henze und den anderen Mitarbeitern der Planungsgemeinschaft wurden lediglich redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Frau Henze betonte in den Sitzungen immer wieder, dass inhaltliche Veränderungen eine erneute Auslegung des Regionalplanes zur Folge haben könnten, was dazu führen würde, dass es in dieser Legislaturperiode keinen gültigen Regionalplan mehr geben würde.
Im Klartext bedeutet das aber auch, dass weder die Ministerien, die Institute und Behörden öffentlicher Belange noch die Kommunen, die Umweltverbände oder die Bürger Einwände von Relevanz vorgebracht hätten. Das können wir uns, ehrlich gesagt, kaum vorstellen.
Den Mitgliedern des Planungsausschusses hat zur Beratung lediglich eine geänderte Ausfertigung des Regionalplanes 2023 vorgelegen, eine Abwägungsdokumentation stand ihnen bis zur Abstimmung nicht zur Verfügung.
Die Entscheidung zur Freigabe der Planunterlagen und des Umweltberichtes erfolgte somit in Unkenntnis dieser Dokumentation und ausschließlich auf Grund einer mündlichen Darlegung ausgewählter Einlassungen, unterstrichen durch Powerpoint-Präsentationen. Unserer Kenntnis zufolge entspricht das nicht dem üblichen Vorgehen, weil es den Ausschussmitgliedern kaum ermöglicht, die vorgenommenen Wichtungen nachvollziehen und bewerten zu können.
Es sind auch wesentliche Teile der Stellungnahme unserer Gemeinde nicht berücksichtigt worden. Dies trifft insbesondere die Ausweisungen der beiden Windvorranggebiete in Lichterfelde und Groß Schönebeck, aber auch das Vorbehaltsgebiet zur Rohstoffsicherung „Schwärzesee“. Stellungnahmen zu Festlegungen im Teilbereich Verkehr und Mobilität haben mit der Begründung keine Berücksichtigung gefunden, dass der öffentliche Nahverkehr hoheitliche Aufgabe der Kommunen sei.
Der Entwurf des Regionalplans 2023 folgt lediglich gültiger Gesetzgebungen des Bundes, aber nur bedingt den regionalen Erfordernissen, die ebenso maßgeblich für unsere Region sind.
Der Regionalplan legt auf Jahre fest, wie sich unsere Region entwickeln soll. Deswegen haben wir für das o.g. Vorgehen wenig Verständnis – um nicht zu sagen, wir halten es für inakzeptabel.
Dr. Helga Petrov
Bürgerinitiative Groß Schönebeck
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