Offener Brief vom 07.12.2023 an den Bundeskanzler Olaf Scholz

Am 07.12..2023 haben Helga und Dagmar diesen Offenen Brief auf den Weg gebracht. Er enthält viele Aspekte, die in Zusammenhang mit den Recherchen zum Regionalplan stehen, aber auch für ganz Deutschland zu treffen.

In Bezug auf die Verabschiedung des Regionalplanes in der Regionalversammlung am 21.05.2023 erhält dieser Brief wieder seine Aktualität.

Dr. Helga Petrov			Dagmar Ahlhelm
Döllner Straße 16 Berliner Straße 14
16244 Schorfheide 16244 Schorfheide


-persönlich-
Bundeskanzler Olaf Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin Groß Schönebeck, 07.12.2023


Offener Brief


Windenergieanlagen: Natur-, Arten- und Klimaschutz
Gesundheitliche und ökologische Aspekte



Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wir, die Initiatoren dieses Briefes, sind Bürger des Dorfes Groß Schönebeck, dem Tor zur Schorfheide, und wenden uns in tiefster Sorge an Sie.

Das UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist in seiner Artenvielfalt und Biodiversität bedroht.

Auf einem Kranichrastplatz am Waldrand sollen nach den Plänen der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim 7 Windräder mit einer Höhe von ca. 240 m errichtet werden. In unmittelbarer Nähe gibt es FFH- und Vogelschutzgebiete. In den umgebenen Wäldern leben zum Beispiel gefährdete und vom Aussterben bedrohte Fledermausarten.

Als das erste Mal von dem Bau der Windenergieanlagen (WEA) gesprochen wurde, war unsere einhellige Meinung „doch nicht dort in diesem vulnerablen Bereich“. Dann haben wir uns informiert, belesen und ausgetauscht. Das änderte unsere Meinung nicht, im Gegenteil, die Sorgen wurden größer.

Uns wurde bewusst, dass es nicht nur unser Dorf, sondern viele Regionen der Bundesrepublik und auch andere Länder weltweit betrifft. Es wird eine Technik in großem Stil über der Welt ausgerollt, ohne die Auswirkungen auf den Menschen und die Natur hinreichend zu kennen und da, wo sie erahnt werden oder sogar bekannt sind, werden sie nicht in ausreichendem Maße gewürdigt.

Wir sind fest davon überzeugt, dass es einen nachhaltigen Wandel bei der Energieerzeugung und -nutzung im Sinne eines symbiotischen Miteinanders von Natur, Mensch und Ökonomie geben muss. Unserer Meinung nach ist der momentan eingeschlagene Weg nicht zielführend und dringend zu überarbeiten, wie wir im Folgenden darlegen.


1. Internationale Regelungen und Abkommen

Das Artenschutzabkommen von Montreal 2022 wurde in unseren Medien als Durchbruch gefeiert. Der Weltklimarat IPCC und der Weltbiodiversitätsrat IPBES bezeichnen die Klimakrise und das Artensterben als Zwillingskrisen. Keine dieser Krisen sollte in ihrer Bedeutung über die andere gestellt werden. Die Auswirkungen für die Menschheit wären katastrophal, würde man die eine ohne Berücksichtigung der anderen bekämpfen wollen.

200 Länder, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, einigten sich während der Konferenz darauf, 30% der Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Bisher liegt die geschützte Fläche in Deutschland noch im einstelligen Bereich. Wie wollen Sie das Flächenziel von 30% bis zum Jahre 2030 erreichen, wenn Sie in bereits vorhandene Schutzbereiche massiv eingreifen, anstatt sie zu erweitern?

Entspricht es der Richtigkeit, dass Sie zukünftig die finanziellen Mittel für den Naturschutz stark kürzen werden, wie es einem Beitrag von Thomas Krumenacker zu entnehmen ist (1)?

Die Auswirkungen auf den Arten- und Naturschutz werden bei der Ausweisung der Windvorranggebiete absolut unzureichend berücksichtigt (Bundesnaturschutzgesetz §26 und § 45). Mahnende Rufe der Wissenschaftler und Naturschützer gibt es in Hülle und Fülle. Diese werden aber nicht erhört.

Zu wenig Berücksichtigung findet nach der aktuellen Gesetzgebung zum schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien der Schutz von Wäldern und Mooren in Bezug auf die Biodiversität, ihre hervorragende natürliche CO2-Regulierung, Luftzirkulation und Kühlung der Atmosphäre.

2.Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm auf den Menschen:

Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit von WEA wird nach § 6 BImSchG geregelt. Das Gesetz gibt insbesondere vor, dass durch die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage keine schädlichen Umweltauswirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden dürfen.

Die Beurteilung, ob erhebliche Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu erwarten sind, erfolgt auf der Grundlage der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm). Die TA-Lärm wird durch die „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei WEA der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz“ (LAI-Lärm) ergänzt. Allerdings gibt es für die WEA von 240 m Höhe, wie sie heute geplant und gebaut werden, keine gesetzlich verlässlichen Vorschriften, sondern nur aus Modellberechnungen erarbeitete Richtlinien.
Selbst für Kraftfahrzeuge gibt es verbindlichere Rechtsvorschriften - vom zweijährigen TÜV einmal ganz abgesehen.

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1. T. Krumenbacker: Artenschutzprogramme sollen drastisch gekürzt werden; Spektrum.de, 15.05.2023. https://www.spektrum.de/news/umweltministerium-verheerende-plaene-im-artenschutz/2138664
Wir haben viele Artikel und Studien über die Auswirkungen des Schalls auf die Gesundheit der Menschen gelesen. Im Ergebnis weist der größte Teil dieser Veröffentlichungen auf einen dringenden Forschungsbedarf hin. Unumstritten ist, dass Lärm und Infraschall ab einer bestimmten Intensität gesundheitsschädlich sind. Bisher ist nicht hinreichend geklärt, warum Menschen im Umfeld von WEA über Beschwerden klagen oder ernsthaft erkranken.

Es wird immer wieder davon ausgegangen, dass Phänomene unterhalb der Wahrnehmungsschwelle zu vernachlässigen wären. Das ist medizinisch betrachtet inkorrekt.
Sicherlich ist eine realistische Einschätzung infolge des Messaufwandes nicht einfach umzusetzen, aber dennoch machbar. Unterschiedliche Frequenzbereiche eines Geräusches benötigen unterschiedliche Messmethoden, um die Lästigkeit und krankmachende Wirkung erfassen zu können. Das wird in der TA-Lärm und LAI-Lärm unzureichend berücksichtigt.
In der Arbeit von H. Bakker et al. werden Messmethoden verwendet, die die Schallphänomene und -peaks von WEA aufzeigen (Messbereich: 1/36 einer Oktave). Es werden Schallphänomene messtechnisch identifiziert, die zeitlich mit den angegebenen Beschwerden der Bürger übereinstimmen (2).

Die betroffenen Menschen leiden unter psychischen und physischen Beschwerden, die bestimmten Organsystemen zuzuordnen sind.
M. Weichenberger et al. wiesen mit Hilfe des funktionellen Magnetresonanz-tomogramms nach, dass Infraschall unterhalb der Hörschwelle bestimmte Hirnstrukturen aktiviert, die nicht nur Bereiche der Hörverarbeitung, sondern auch der emotionalen und autonomen Kontrolle betreffen (3).

Was passiert, wenn Schallereignisse anhaltend und dauerhaft – Stunde um Stunde, Tag um Tag, Jahr um Jahr auf den Menschen einwirken? Auch das findet in der TA-Lärm und LAI-Lärm keine Beachtung.

Die Regierung und die Wissenschaft sind gefragt, diese Wissenslücken zu schließen, um die Menschen, die in der Nähe von WEA leben und/oder arbeiten vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu bewahren. Die Wissenschaftler müssen faktenbasierend arbeiten und dürfen sich nicht nur auf Modelle verlassen.
Nur so wäre es möglich, die Einflüsse von hörbarem Schall, Infraschall, Körperschall, Turbulenzen mit deutlicher Luftdruckdynamik, Schattenwurf und ähnliches von WEA auf die Gesundheit der Menschen zu erfassen.
Bitte führen Sie sich unser Grundgesetz Art. 1 und 2 vor Augen.




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2. H. Bakker, M. Alves-Pereira, R. Mann, R. Summers und P. Dickinson:
Infrassound-Exposure: High-Resoultion Measurements Near Wind Power Plants, Submitted: August 1st, 2022, Reviewed: November 17th, 2022, Published: December 16th, 2022; DOI:10.5772/intechopen.109047

3. M. Weichenberger, M. Bauer, R. Köhler, J. Hensel, C. G. Forlim, A. Ihlenfeld, B. Ittermann, J. Gallinat, C. Koch, S. Kühn: Altered cortical and subcortical connectivity due to infrasound administered near the hearing threshold - Evidence from fMRI.
PloS One. 2017; 12(4): e0174420)
Was für uns besonders erschreckend ist – es gibt keine Studien, die sich mit der Auswirkung von Emissionen dieser Anlagen auf die Hirnentwicklung unserer Kinder beschäftigen. Kinder stehen in der Gesellschaft unter einem besonderen Schutz – ein Recht, das auch die Bundesrepublik in der VN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat (siehe Art.3, Abs. 1).

Sie tragen Verantwortung.

3. Strompreise und Netzentgelte:

Warum informieren Sie die Bürger nicht transparenter über die Auswirkungen neu zu errichtender WEA auf die Strompreise und Netzentgelte?

Selbst wenn derzeit der Windenergieausbau forciert wird, fehlen die Stromnetze zur Weiterleitung. Windräder werden abgeschaltet, wenn der Strom nicht eingespeist werden kann. Dieser nicht einzuspeisende Strom (Geisterstrom) wird den Windenergiebetreibern trotzdem so vergütet, als ob er eingespeist worden wäre. Im Rahmen dieses Netzengpassmanagements haben die Bürger im Jahr 2021 für Geisterstrom 2,3 Milliarden Euro bezahlt (4, 5).

Nur durch die staatliche Förderung der Windenergie ist sie für die Betreiber profitabel. Für keinen anderen Wirtschaftszweig werden gleichbleibende Subventionen über 20 Jahre vergeben, um die Produktionsstätten danach zu liquidieren. Derzeit werden die WEA nach Ablauf dieser Frist wegen Unwirtschaftlichkeit durch den Wegfall der Förderungen zurückgebaut.
Ist das im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz?

Subventionen für die WEA werden von unseren Steuergeldern bezahlt. Wir erwarten einen umsichtigen Umgang der Regierung mit Steuergeldern für einen wahren Klimaschutz im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz.

Im Übrigen fallen die Netzentgelte für WEA nur dort an, wo der Strom in das Netz eingespeist wird. Nur in diesen vom Ausbau der Windenergie betroffenen Regionen erhöhen sich die Strompreise der Bürger unverhältnismäßig stark. Auf andere Endabnehmer werden diese Kosten der Netzentgelte nicht umgelegt. So haben die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die höchsten Stromkosten in Deutschland.






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4. ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy9lMjg2ZDY0Yy1jMzE0LTQ4YmYtOTY3Mi01YTNkMzAzM2E0OTk?fbclid=IwAR2TrZuFbkRHOh3Vb0T7GsdFDfkjDUcm68Q-O5AKgsejIM4RptExaeRzgEs

5. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2022
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Seiten 6, 10, 33
Weder in den Medien noch in den Veröffentlichungen der Bundesministerien über die Preisgestaltung beim Ausbau der Windenergie wird über diesen Fakt ausreichend informiert. Zu diesem Thema gehört auch die Aufklärung darüber, dass der Netzausbau und die Errichtung von Speichern weitere Strompreiserhöhungen nach sich ziehen werden.

4. Regionale Wetter- und globale Klimaveränderungen:

WEA ernten Wind als kinetische Energie aus der Atmosphäre. Auch in diesem Fall gilt der Energieerhaltungssatz. Wind erneuert sich nicht. Wie viel Wind man ohne negative Folgen ernten kann, ist eine bisher nicht geklärte Frage.

Auf dem Meeting der American Meterological Society 2015 wurden die Auswirkungen von Windparks auf das regionale und globale Klima diskutiert. Über die Phänomene, die um einen Windpark herum auftreten können, waren sich die Wissenschaftler einig:

• Verlangsamung der Windgeschwindigkeit auf der Lee-Seite einer Windturbine,
• Erhöhung der Lufttemperatur in bodennahen Schichten und
• Schwankungen dieser Veränderungen in Abhängigkeit von der Tages- und Jahreszeit sowie den örtlichen Gegebenheiten.

Dringenden Forschungsbedarf sahen sie in der Beurteilung von Windparks, besonders wenn sie global verteilt sein werden. Auch der Mix von verschiedenen Methoden der Energiegewinnung auf das Klima müsse dringend erforscht werden, so die Wissenschaftler, um den richtigen Mix für die Energiegewinnung aus der Atmosphäre umweltverträglich gestalten zu können (6).

L. M. Miller et al. haben einen Temperaturanstieg, besonders infolge der mangelnden Nachtabsenkung und eine erhöhte Verdunstung im Bereich von WEA in ihren Studien beschrieben. Der Effekt wird eminenter, je größer ein Windpark ist und je mehr Windparks in einer Region existieren. Sie, Herr Bundeskanzler, äußern sich in der Art, dass diese Erwärmung den Effekt der Dekarbonisierung des Stromes wettmachen könnte. Positiv wäre lediglich der Fakt, dass man WEA abschalten kann. Der Effekt der Treibhausgase ist nicht abzuschalten (7).

Das Land Brandenburg gehört zu den 3 Bundesländern, in denen schon jetzt die meisten WEA aufgestellt worden sind. Sie aber setzen sich für den Bau weiterer WEA auch in Brandenburg ein, obwohl es seit 2018 in dieser Region kaum noch regnet.




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6. K. Emanuel, F. Hoss, D.Keith, Z.Kuang,J. Lundquiest, L.Miller: Workshop on Climatics Effects of Windturbines 04/2016, American Meteorological Society Journal, ES57–ES58 https://doi.org/10.1175/BAMS-D-15-00231.1

7. L. M. Miller, D. W. Keith : Climatic Impacts of Wind Power, Joule 2, S. 2618–2632, Dec. 2018
DOI:https://doi.org/10.1016/j.joule.2018.09.009
Inzwischen ist bekannt, dass regionale Dürren im Umkreis von Windparks forciert werden. Gang Wang et al. konnten in Feldversuchen durch Messungen vor und nach dem Bau und der Inbetriebnahme von WEA nachweisen, dass die bodennahen Temperaturen steigen und der Erdboden trockener wird (8,9).

5. Mikroplastik, carbonfaserverstärkte Kunststoffe, per- und polyfluorierte Chemikalien und Schwefelhexafluorid:

5.1. Mikroplastik

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte 2020 in seiner Kurzinformation zur Erosion von Windkraftrotorblättern, dass Mikroplastik durch Erosion in die Luft freigesetzt wird. Über die Menge und die Auswirkungen gäbe es bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen (10).

Bertling et al. führten aus, dass die konkreten ökologischen und toxikologischen Gefahren, die von diesen Kunststoffen ausgehen, bisher nur wenig erforscht sind. Allerdings würden bereits die bekannten schädlichen Auswirkungen die Anwendung des Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit der Menschen rechtfertigen (11).

5.2. Carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK)

Die CFK werden wegen ihrer ausgesprochen starken mechanischen Belastbarkeit für den Bau von Rotorblättern genutzt. Eingebettet in Kunstharze werden Carbonfasern in den Rotorblättern verarbeitet. Durch die witterungsbedingte Nutzung kommt es zur Erosion und Freisetzung in die Luft. Die Forschungen zu den wirtschaftlichen und sonstigen Folgen sind noch nicht abgeschlossen (10).

Durch Brand und Bruch der Rotorblätter von WEA verringern sich die Durchmesser der Carbonfasern bis zu einer gesundheitlich schädlichen Größe und können mit der Luft weit in die Umgebung abgegeben werden. Im Havariefall werden nicht nur die Rettungskräfte einer möglichen Gefahr ausgesetzt, sondern auch die Menschen und Tiere der betroffenen Regionen. Die gesundheitlichen Folgen sind bisher unzureichend erforscht (12).

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8. G. Wang, G. Li, Z.Liu: Wind farms dry surface soil in temporal and spatial variation.MethodsX, Volume 10, 2023, S. 102000
https://doi.org/10.1016/j.mex.2023.102000

9. A. Armstrong, R.R. Burton, S. E.Lee, S. Mobbs, N. Ostle, V. Smith, S. Waldron, J.Whitaker: Ground-level climate at a peatland wind farm in Scotland is affected by wind turbine operation. Environ. Res. Lett. 11 (2016) 044024
https://dx.doi.org/10.1088/1748-9326/11/4/044024

10. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Kurzinformation zur Erosion von Windkraftrotorblättern.
WD 8 - 3000 – 077/20

11. J. Bertling, R. Bertling, L. Hamann: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik. Frauenhofer Institut, Oberhausen, Juni 2018
https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf

12. M. Mattenklott, R.Van Gelder: Carbonfasern und carbon verstärkte Kunststoffe (CFK), Gefahrenstoffe – Reinhaltung der Luft, 79(2019) Nr.9 – September
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2019_124.pdf
In einem Beitrag des NDR wurde von einer solchen Havarie infolge eines Rotorbruches berichtet, bei der ein Sperrkreis von 2 km eingerichtet wurde. Die Bauern dürfen ihre Felder nicht bestellen (13).
Am 21.10.2023 wurde von einem Brand im Süden Brandenburgs berichtet, bei dem dunkle Rauchschwaden aufstiegen. Das Windrad brannte völlig aus. Die Bürger wurden aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Welche Schadstoffe bei dieser Havarie freigesetzt worden sind, ist nicht veröffentlicht (14).

5.3. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)


Die Gruppe der PFAS umfasst ca. 10 000 fluorierte chemischen Substanzen, die industriell hergestellt werden und in der Natur nicht vorkommen. Da sie sehr lange in der Umwelt chemisch stabil verweilen, werden sie auch Ewigkeitschemikalien genannt. Sie gelangen durch den industriellen Einsatz in die Umwelt, in der sie sich weit entfernt von ihrer industriellen Quelle verbreiten.
Sie gelangen über das Grundwasser und die Nahrungskette in den menschlichen Körper. Sie sind in hohem Maße gesundheitsschädlich. Von einigen ist bereits bekannt, dass sie krebserregend sind und unsere Fruchtbarkeit beeinflussen (15, 16).

In WEA werden PFAS unter anderem als Schmierstoff und Trennmittel beim Abkleben von Folienformen der Rotorblätter, als Dichtungsringe und Gleitpads benutzt. Aussagen zu einer Verwertung am Ende ihrer Einsatzzeit werden nicht getroffen (17).

Wie viele dieser PFAS während des Betriebs, bei Havarien und des Rückbaus von WEA in die Umwelt gelangen, wurde bisher nicht untersucht.

5.4. Schwefelhexafluorid (SF6)

SF6, ein hoch potentes Treibhausgas (ca. 23000 CO2-Äquivalente, 3000 Jahre in der Atmosphäre verbleibend), wird als Isoliermittel in Windkraftanlagen, Transformatoren und ähnlichen Energiewandlern verwendet.

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13. NDR, Hallo Niedersachsen: Abgerissener Windradflügel, Landwirte erhalten Geld
www.youtube.com/watch?v=Zo5LqTkuC-Eh _

14. Redaktion agrarheute, 21.10.2023
https://www.agrarheute.com/energie/zwei-monteure-koennen-brennendem-windrad-retten-612226

15. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Leitfaden zur PFAS-Bewertung, 21.02.2022, Seite 8 und Seite 39 https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Bodenschutz/pfas_leitfaden_bf.pdf

16. D. Drepper, A. Hofreiter: Sind PFAS gesundheitsschädlich? Süddeutsche Zeitung, 23.02.2023
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/wissen/pfas-chemikalien-fragen-und-antworten-lebensmittel-schaedlich-e250554/

17. PFAS-haltige Technologien für den Weg der EU zu einer klimaneutralen Gesellschaft auf Grundlage des europäischen „Green Deal“, Juli 2023
https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Themen/Nachhaltigkeit_Umwelt/PFAS/ZVEI_VDA_VDMA_PFAS_in_Green_Deal_Anwendungen-Juli_2023-DE_-_interaktiv.pdf

Dieses fluorierte Gas ist bereits für viele industrielle Anwendungen verboten worden, allerdings wird dessen Entsorgung nur per Selbstauskunft der Industrie überwacht. Dass dieses Vorgehen nicht zu funktionieren scheint, ist der Veröffentlichung von P. G. Simmonds et al. zu entnehmen (18). Die Konzentrationen steigen weltweit an.
In dem Abschlussbericht 35/2021 des Bundesumweltamtes zur Ökobilanz wird eingeräumt, dass 5% dieses Gases beim Rückbau in die Atmosphäre entweichen. Die restlichen 95% werden entsprechend einer Selbstverpflichtung der Anlagenbetreiber fachgerecht entsorgt. Überprüfungen von übergeordneten Stellen gibt es nicht (19).

Laut Umschau des MDR vom 31.08.2022 existieren über Deutschland in der Atmosphäre die höchsten Konzentrationen Europas (20). Diese Aussage lässt an den Annahmen zur fachgerechten Entsorgung in der Ökobilanz zumindest zweifeln.

Nimmt man den Klimaschutz ernst, kann es nicht angehen, dass diese giftigen fluorierten Substanzen überhaupt noch Verwendung finden.

6. Ökobilanz von Windenergieanlagen

Im Abschlussbericht 35/2021 stellt das Bundesumweltamt in der „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen“ auf Seite 283 dar, dass 5% des in den Gondeln der WEA und Umspannwerken enthaltenen Schwefelhexafluorids, das stärkste und gefährlichste Treibhausgas, beim Rückbau in die Atmosphäre entweichen (19).

Mit einer Verweildauer von 3000 Jahren in der Atmosphäre bedingt es einen weitaus schädlicheren Einfluss auf das Klima als der CO2-Ausstoß. Eine Gegenüberstellung für das entweichende Schwefelhexafluorid zu vergleichbaren schädlichen Mengen an CO2 ist allerdings nicht hinterlegt. Mögliche Auswirkungen durch Havarien und Brände werden in dem Abschlussbericht nicht berücksichtigt.

Für die restlichen 95% wird von der Annahme einer sicheren Entsorgung auf der Grundlage einer Selbstverpflichtung der Betreiber ausgegangen. Auf die besonders klimaschädlichen Auswirkungen dieser Substanz wird nicht eingegangen.

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18. P. G. Simmonds, M. Rigby, K. M. Stanley, S. O'Doherty, D. Young et al.: The increasing atmospheric burden of the greenhouse gas sulfur hexafluoride (SF6). Atmospheric Chemistry and Physics, 20(12), S. 7271-7290
https://doi.org/10.5194/acp-20-7271-2020

19. CLIMATE CHANGE 35/2021 EVUPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Forschungskennzahl 37EV 16 119 0, FB000545
Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
Durchführung der Studie:
Sphera Solutions GmbH, Hauptstraße 111-113 , 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fraunhofer-Institut für Bau-physik IBP, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung, Wankelstraße 5, 70563 Stuttgart
Abschlussdatum: März 2021
Redaktion: Fachgebiet V 1.3 Erneuerbare Energien Matthias Futterlieb. ISSN 1862 - 4359
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

20. Umschau des MDR vom 31.08.2022: Treibhausgas in Windrädern, MDR-Mediathek
https://www.youtube.com/watch?v=fT-dYQeKs3k
Grundsätzlich kritisieren wir, dass der gesamte Öko-Bericht einerseits auf einer teilweise unzureichenden Datenlage durch Hochrechnungen und Annahmen beruht und andererseits lediglich Daten auf der Grundlage der Angaben der Hersteller und anderer Industriepartner berücksichtigt.

So wird auf Seite 114 (19) ausgesagt, dass keine der herangezogenen Studien Aussagen nach dem Stand der Technik zu den Anlagen für Schwachwindstandorte hinsichtlich Nennleistung und Dimension enthält.

Die CO2-neutrale, Klima schützende Energiegewinnung ist nach diesen Einlassungen aus Ihrem Ministerium nicht nachvollziehbar, was auch in den nachfolgenden Erörterungen deutlich wird.

Rohstoffgewinnung

Auffällig ist, dass keine Angaben zur Art und Weise der Rohstoffgewinnung von Sel-tenen Erden, Eisenerz, Bauxit, Kupfer, Silber oder Balsaholz vermerkt sind. Es fehlen Aussagen zu Umweltbeeinträchtigungen, CO2-Bilanzen oder Menschenrechtsverlet-zungen in anderen Ländern. Beispielhaft seien hier aufgeführt: China, Ecuador, Brasi-lien, Guinea, Chile, Peru, Mexiko, Argentinien. Auch verwundert uns sehr, dass nicht auf Neodym eingegangen wird, bei dessen Abbau in hohem Maße radioaktive Strah-lung freigesetzt wird.
Der Deutsche Klimaschutz wird auf dem Rücken weit entlegener Länder durch die Zerstörung ganzer Lebensräume ausgetragen (21).

Herstellung der Onshore-Windkraftanlagen

Die bereitgestellten Netto-Materialverbräuche wurden teilweise um 10-12 % angeho-ben, um die durchschnittlichen Brutto-Materialverbräuche bei der Herstellung zu be-rücksichtigen, weil dazu die Daten fehlten (S. 275 (19)).
Verpackungen werden nur teilweise berücksichtigt.

Für die Montage anfallende Arbeiten, wie das Schweißen der Turmsegmente, finden gar keine Berücksichtigung. Oberflächenbehandlungen, wie die Feuerverzinkung von Stahlbauteilen oder die Oberflächenbehandlungen von Turmbauteilen, finden nur Berücksichtigung, wenn dazu entsprechende Daten der Industrie vorgelegen haben, wird auf den Seiten 126 und 274 ausgeführt (19).


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19. CLIMATE CHANGE 35/2021 EVUPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Forschungskennzahl 37EV 16 119 0, FB000545
Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
Durchführung der Studie:
Sphera Solutions GmbH, Hauptstraße 111-113 , 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fraunhofer-Institut für Bau-physik IBP, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung, Wankelstraße 5, 70563 Stuttgart
Abschlussdatum: März 2021
Redaktion: Fachgebiet V 1.3 Erneuerbare Energien Matthias Futterlieb. ISSN 1862 - 4359
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

21. Misereor: Rohstoffe für die Energiewende, Feb. 2018
https://www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-rohstoffe-fuer-die-energiewende.pdf
Die Auslastung der Transportmittel auf jeglichem Wege wurde nach Tabelle 82, Seite 277 mit 40 bis 50% angegeben (19).
Daten zu den Aufwendungen der Kabelherstellung, etwaige Produktionsverschnitte und Transporte waren nicht verfügbar. Auf Seite 278 schätzten Experten deshalb, dass ein Aufschlag in Höhe von 10 % auf das Sachbilanzinventar gerechtfertigt wäre (19).

Nutzung

Die Nutzung der Anlagen umfasst die Logistik, die Installation, die Stromgewinnung und die Wartung über die Laufzeit.
Auf Seite 130 ist nachzulesen (19):

„Wirkungsabschätzungsergebnisse sind…..relative Aussagen und machen keine Voraussagen über Auswirkungen auf Wirkungsendpunkte, Schwel-lenwertüberschreitungen, Sicherheitspannen und Risiken“

Logistisch sind Containerschiffe, Binnenschiffe und Lastkraftwagen in die Untersu-chung eingeflossen. Bezüglich der Logistik für die Spezialtransporte aber lagen we-der von der Seite der Hersteller noch von der GaBi-Datenbank der Sphera Daten vor. Deswegen wurde auf Seite 279/280 ein Kostenaufschlag von lediglich 20 % auf herkömmliche Transporte angenommen (19).

Für den Aufbau und die Installation sind alle in Frage kommenden Erdarbeiten für Zuwegungen, Kranstell-, Montage- und Anlagenflächen, den Bau der Fundamente, die Errichtung der Umspannwerke und Kabelverlegungen vom Aufwand her be-rücksichtigt. Es fehlen allerdings Aussagen zur Störung der Biodiversität im Bereich der Bauflächen. Weiterhin fehlen Angaben zu den über 20 Jahre versiegelten Flä-chen, die pro Windenergieanlage ca. 4.000 qm umfassen (Fundament, Kranauf-stellfläche und Zuwegungen). Selbst wenn diese Flächen total renaturiert werden würden, wäre das vorherige natürliche Bodengefüge für immer verloren. Der Hu-musboden mit seiner Wasserspeicherung und Klimaregulation bleibt auf Dauer zer-stört, wie einem vor 2 Jahren gesendeten Beitrags des Hessischen Rundfunks zu entnehmen ist (22).

Trotz der Warnungen vieler Wissenschaftler sind weder die Auswirkungen der Luft-turbulenzen auf angrenzende Wälder, Moore, Wiesen und landwirtschaftliche Nutz-flächen noch die Auswirkungen der mangelnden nächtlichen Temperaturabsen-kungen in die Öko-Bilanzen eingeflossen.

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19. CLIMATE CHANGE 35/2021 EVUPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Forschungskennzahl 37EV 16 119 0, FB000545
Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
Durchführung der Studie:
Sphera Solutions GmbH, Hauptstraße 111-113 , 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fraunhofer-Institut für Bau-physik IBP, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung, Wankelstraße 5, 70563 Stuttgart
Abschlussdatum: März 2021
Redaktion: Fachgebiet V 1.3 Erneuerbare Energien Matthias Futterlieb. ISSN 1862 - 4359
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

22. Alles wissen: Die Folgen der Bodenversiegelung. Hessischer Rundfunk
https://www.youtube.com/watch?v=tawbfaHsVSM

Bei Onshore-Schwachwindanlagen wird gemäß Tabelle 73, Seite 272 in 100 m Hö-he mit Windgeschwindigkeiten von 6,5m/s gerechnet (19). Laut Deutschem Wetter-dienst sind aber zum Beispiel für das Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren lediglich durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 5m/s zu verzeichnen (23). Damit dürfte die Effizienz der WEA zusätzlich zu den Abschaltzeiten und anderen Stillstandzeiten weiter sinken.

Bezüglich der ermittelten Energieerträge wird auf Seite 281 der Ökobilanz (19) aus-geführt: „Im Fall der Windenergieanlagen werden für den jeweilig betrachteten Standort optimale Windbedingungen und Volllaststunden angenommen. Aufgrund der zunehmenden Verknappung von windreichen Standorten werden in Kapitel 7.5 Szenarioanalysen mit reduzierten Volllaststunden durchgeführt.“. Bei einem Ansatz von 1.800 Volllaststunden würde eine Auslastung von 20,5% erreicht werden, die durch die oben genannten tatsächlichen Windbedingungen weiter reduziert würde. Das aber findet in den Berechnungen keinen Niederschlag (19).

Wartung

Nach Aussagen der Betreiber werden während der gesamten Laufzeit keine Anla-genkomponenten ausgetauscht. Für die zu erstellende Ökobilanz werden an dieser Stelle lediglich statistisch ermittelte Werte auf der Grundlage der Auswertungen der Vergangenheit herangezogen. Hierzu ist auf Seite 281/282 nachzulesen, dass die Transporte der Ersatzteile vernachlässigt werden (19). Das beruht unter anderem auf fehlenden Prüfvorschriften, wie sie für andere technische Anlagen bestehen - ge-nannt seien hier beispielhaft Kraftfahrzeuge, Heizungen, Abgasanlagen und Rauch-melder in Wohngebäuden.

Auch über Defekte an Windenergieanlagen wird an dieser Stelle keine Aussage ge-troffen. Welche Auswirkungen auf die CO2-Bilanz und Emissionen anderer Stoffe wie den lungengängigen Carbonfasern ergeben sich durch eingestürzte und abgebrannte Anlagen? Eine Statistik scheint über diese Ereignisse nicht geführt zu werden. Nur die Medien berichten gelegentlich darüber.




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19. CLIMATE CHANGE 35/2021 EVUPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Forschungskennzahl 37EV 16 119 0, FB000545
Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
Durchführung der Studie:
Sphera Solutions GmbH, Hauptstraße 111-113 , 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fraunhofer-Institut für Bau-physik IBP, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung, Wankelstraße 5, 70563 Stuttgart
Abschlussdatum: März 2021
Redaktion: Fachgebiet V 1.3 Erneuerbare Energien Matthias Futterlieb. ISSN 1862 - 4359
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

23. F. Bär, F. Kaspar: Meteorologischer Jahresrückblick energierelevanter Wetterelemente für das Jahr 2021.
www.bmdv-expertennetzwerk.info
https://www.dwd.de/DE/presse/pressekonferenzen/DE/2022/PK_29_03_2022/met_jahresrueckblick_2021.pdf?_blob=publicationFile&v=2
Rückbau und Verwertung
Aus Mangel an Daten geht die Veröffentlichung des Bundesumweltamtes zur Ökobi-lanz auf Seite 282 davon aus, dass für den Rückbau die gleichen Aufwendungen wie für den Aufbau und die Installationen angesetzt werden könnten (19). Es wird von einem vollständigen Rückbau, einschließlich der Fundamente, der 33kV-Verkabelungen und der Umspannwerke entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgegangen.

Insbesondere bei den Fundamenten und der Entsorgung von SF6 scheint die gängige Praxis durch fehlende Kontrollmechanismen aber anders auszusehen.
Dauerhafte Bodenversiegelung durch verbleibende Fundamente (24), Bodenverdich-tung im Bereich der Kranaufstellflächen und den Zuwegungen bis in tiefere Boden-schichten und das Entweichen von Schwefelhexafluorid beeinflussen die CO2-Minderungsprognose von WEA weit über die 20jährige Laufzeit hinaus. Der BUND hat darüber berichtet (25).

Die Rotorblätter werden nach dieser Ökobilanz zu 95 % einer thermischen Verwer-tung zugeführt, die zu enormen CO2-Belastungen führt. Daten zu einem stofflichen Recycling lagen, wie auf Seite 284 ausgeführt, nicht vor (19).
Auch für andere Materialien wie Elektrik, Elektronik und Magnete liegen keine Daten vor, so dass sie in der Bilanz gemäß Tabelle 91, Seite 284 keine Berücksichtigung gefunden haben (19).

Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass die vom Bundesumweltamt vorgelegte Ökobilanz in Bezug auf die WEA in großen Teilen lückenhaft ist. Sie kann daher nicht als Basis für Schlussfolgerungen dienen, die die neue Generation von WEA betreffen.

Wörtlich heißt es dazu auf Seite 348/349 der Ökobilanz (19): „... Im Fall der Wind-energieanlagen werden für den jeweilig betrachteten Standort optimale Windbedin-gungen und Volllaststunden angenommen. Die dynamischen Markt- und Techno-logieentwicklungen im Bereich der Photovoltaik und Windenergie erfordern es, die


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19. CLIMATE CHANGE 35/2021 EVUPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Forschungskennzahl 37EV 16 119 0, FB000545
Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
Durchführung der Studie:
Sphera Solutions GmbH, Hauptstraße 111-113 , 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fraunhofer-Institut für Bau-physik IBP, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung, Wankelstraße 5, 70563 Stuttgart
Abschlussdatum: März 2021
Redaktion: Fachgebiet V 1.3 Erneuerbare Energien Matthias Futterlieb. ISSN 1862 - 4359
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

24. S. Looden: Fundamente ausgedienter Windräder bleiben oft im Boden stecken; Weser-Kurier, 18.04.2018
https://www.weser-kurier.de/niedersachsen/fundamente-ausgedienter-windraeder-bleiben-oft-im-boden-stecken-doc7e4ii9l33piq335z1sc

25. Rückbau von Windenergieanlagen – Fundamente, AK Energiewende, BUND, LV Schleswig-Holstein, Aug. 2018
https://www.bund-sh.de/fileadmin/sh/Materialien/Flyer/2018-08-BUND-Kurzinfo_WEA-Fundamentrueckbau.pdf

Ökobilanzen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und zusätzlich Daten zu neuen Technologien und Produktionsstandorten zu erheben. Somit besteht auch in Zukunft der Bedarf einer regelmäßigen Aktualisierung der Ökobilanzen so-wie der Verbesserung und Erweiterung der Datenlage hinsichtlich der Prozessket-ten und Technologien in der Photovoltaik und Windenergie. “

Wir fordern eine Ökobilanz, die vollumfänglich ab der Rohstoffgewinnung und un-ter Zugrundelegung von Untersuchungsergebnissen im Bereich bestehender Windparks auch unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte durch unabhängige Fachleute aufgestellt wird.

Unter dem Aspekt der Zulieferer sei uns noch eine Anmerkung gestattet:
Viele Rohstoffe und Vorprodukte von WEA importiert Deutschland aus China. Ganz davon abgesehen, dass wir keinen Einfluss auf deren Ökobilanz und Umwelt-schutzbedingungen haben, wie oben bereits erwähnt, gerät die Bundesrepublik erneut, was die Energieversorgung betrifft, in eine extreme Abhängigkeit. Nur dies-mal ist es nicht Russland, sondern China.

7.Energiekonzept

Wir fordern ein bundesweites Energiekonzept.

Nicht nur der Bund, sondern auch jede Kommune, jedes Bundesland braucht ein Energiekonzept.
Welche Ressourcen der Energiegewinnung haben die einzelnen Kommunen und Länder? Welche Energieverbräuche werden in den Kommunen und Ländern zu erwarten sein, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölke-rung und die Entwicklung der Industrie? Wie muss der jeweilige Energiemix ausse-hen, um natur- und klimaverträglich ausgebaut werden zu können? Welche Netz-strukturen müssen erweitert werden und wo sind welche Speichervarianten ökolo-gisch und ökonomisch sinnvoll einsetzbar?

Ein Energiekonzept ermöglicht unter Berücksichtigung der jeweiligen standortbezo-genen Faktoren die effiziente Ausnutzung bereits vorhandener Ressourcen. Es stellt die Grundlage für einen zielführenden Ausbau Erneuerbarer Energien im Sinne eines echten Klimaschutzes dar.

Weniger zielführend dagegen ist die Vorgehensweise entsprechend der aktuellen Gesetzgebung, zu bestehenden ineffizienten WEA in windarmen Regionen weitere zu bauen. Diese Verfahrensweise hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Auch wesent-liche Faktoren wie Netzkapazitäten und Speichermöglichkeiten als Grundvoraus-setzung zur Stromverwertung fehlen derzeitig.
Ein Energiekonzept kann Fehlentwicklungen vermeiden.

Wir erwarten von unserer Regierung ein Energiekonzept, damit Klimaschutz gelingen kann. Der Klimaschutz und der Arten- und Naturschutz sind Zwillingskrisen. Eine Krise auf Kosten der anderen lösen zu wollen, wäre ein Irrweg.
Mit dem Urteil vom 24.März 2021 –(1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20) hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig auf § 20a des Grundgesetzes verwiesen, in dem es heißt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“





Fazit

Deutschland betreibt Klimaschutz zu Lasten der Menschen und der Natur nicht nur im eigenen Land, sondern auch in anderen Ländern. Wer gibt uns das Recht dazu?

Nur durch die Erhaltung und Erweiterung unserer Schutzgebiete sind die ehrgeizigen Ziele von Montreal 2022 mit 30 % Flächenausweisung für den Natur- und Artenschutz im Sinne des Klimaschutzes erreichbar. Unsere zukünftigen Generationen werden es danken.

Sie, Herr Bundeskanzler, haben den Eid geschworen, Schaden vom Volk abzuwenden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und lassen Sie uns gemeinsam Wege für eine sinnvolle und nachhaltige Energiepolitik finden, die in eine gesunde Zukunft führen.





Mit freundlichen Grüßen


Dagmar Ahlhelm Dr. Helga Petrov
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