Bürgerinitiative
Donnerstag,???, Bürgerhaus Rosenbecker Straße 1, Groß Schönebeck um 19 Uhr
Termin wird noch bekannt gegeben
Verabschiedung des Integrierten Regionalplanes 2023
Am 21.05,2024 wird die Regionalversammlung Uckermark-Barnim über den 2. Entwurf des Integrierten Regionalplanes 2023 abstimmen. Der Planungsausschuss der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat in seinen Sitzungen vom 20.03.2024 und vom 08.04.2024 eine entsprechende Empfehlung auf der Grundlage diverser Präsentationen zum Abwägungsprozess zu den Stellungnahmen des 1. Entwurfes aus 2022 und des 2. Entwurfes aus 2023 durch die Regionale Planungsgemeinschaft abgegeben.
Die Beschlussfassung zur Freigabe des Integrierten Regionalplanes 2023 durch die Planungsausschussmitglieder ist erfolgt.
“Frau Henze erläutert (in der Sitzung vom 20.10.2024 (Anm.d. Verf)), dass jede Änderung in den Zielen und Grundsätzen bzw. in der Karte eine neue Auslegung zur Folge hätte. Diese wäre mit Sicherheit nicht mehr in diesem Jahr zu organisieren, da durch die Kommunalwahlen eine Neukonstituierung der Regionalversammlung ins Haus stünde, die nicht vor November stattfinden könne. Mit einem neuen Anlauf für einen Satzungsbeschluss wäre dann unter Berücksichtigung der Auslegungs- und Bearbeitungszeiten nicht vor Ende 2025, wahrscheinlicher im Jahr 2026 zu rechnen.” (Auszug aus Niederschrift vom 20.03.2024PA RP)
Damit gerät die Öffentliche Beteiligung immer mehr zur Farce. Wenn es lediglich um den politischen Willen zur Herstellung der Rechtswirksamkeit des Regionalplanes geht und fachlich fundierte Einlassungen der Ministerien, Institute, Naturschutzverbände, der Gemeinden und Kommunen u.a. Träger öffentlicher Belange keine Berücksichtigung erfahren, hätte man auf eine öffentliche Beteiligung verzichten können.
Seht euch hierzu auch diesen Beitrag an,……
Wir sehen uns in der Verantwortung, unser aller Zukunft mitzugestalten. Durch unser Handeln wollen wir zu einer Gesellschaft beitragen, die ihre Umwelt nachhaltig nutzt und bewahrt. Der Klimawandel fordert sowohl eine intensive Energieeinsparung als auch ein zügiges Umstellen von fossiler auf erneuerbare Energienutzung.
Groß Schönebeck, das Tor zur Schorfheide, wird umschlossen von dem Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin und dem LSG Obere Havelniederung. Dadurch ist dieses Gebiet ein bedeutender Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere – für Vögel mit ihren Brutstätten, Flugkorridoren und Rastplätzen, für Insekten und Säugetiere. Diese einzigartige Region ist ein Erholungsraum für Touristen und Anwohner gleichermaßen.
Die Windenergieanlagen im und in unmittelbarer Nähe des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin widersprechen dessen Ziel „des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer in Mitteleuropa einzigartigen Kulturlandschaft.“
Wir sind gegen die Pläne zur Aufstellung der zwölf 250 m hohen Windräder in diesem besonderen Gebiet nahe Groß Schönebeck, da die Wahl des Standortes ein nicht vertretbarer Eingriff in geschützte Biotope darstellen würde. Klimaschutz und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen und sind untrennbar miteinander verbunden.
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