Koalitionsvertrag und erneuerbare Energien

https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025.pdf

Es wird an dieser Stelle nur der Teil des Koalitionsvertrages angezeigt, in der erneuerbare Energien eine Rolle spielen. Die vollständige Textfassung ist dem obigen Link zu entnehmen.

Zeile 897 Klimaschutz

Zeile 916 Emissionshandel

Zeile 933 Energiepolitik

Zeile 935 Energiepreise

Zeile 970 Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Zeile 981 Netze

Zeile 999 Flexibilisierung

Zeile 1010 Finanzierung

Zeile 1022 Solarenergie

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zu erneuerbaren Energien

896 1.4. Klima und Energie

897 Klimaschutz

898 Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein
899 globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser
900 Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz,
901 der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt
902 und auf Innovationen setzt. Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.
903 Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und
904 anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in
905 begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in
906 außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU907 Emissionshandel abzubilden. Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90
908 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht
909 mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens
910 neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und
911 nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch
912 hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040-
913 Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von
914 Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt
915 unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden

916 Emissionshandel

917 Der European Green Deal und der Clean Industrial Act müssen weiterentwickelt werden, um
918 Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Wir halten am System der CO2-

919 Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Wir treiben den Emissionshandel
920 europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders
921 die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick
922 und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des
923 ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang
924 des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2)
925 gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für
926 Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders
927 belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2-
928 Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch
929 unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der
930 Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen
931 Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch. Vom Opt-in für den Sektor
932 Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch

933 Energiepolitik

934 Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen. Bei der
935 Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch
936 Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing). Wir wollen alle Potenziale der
937 Erneuerbaren Energien nutzen. Dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie,
938 Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Wir stärken auch innovative
939 Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft/Höhenwindenergie. Wir
940 werden ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende
941 Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der
942 Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der
943 weiteren Arbeit überprüft werden. Wir stehen für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf
944 Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Unser Ziel sind dauerhaft niedrige und
945 planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Um das Ziel der Kosteneffizienz zu
946 erreichen, stehen wir für einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der
947 Erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und
948 Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb. Auf europäischer Ebene setzen
949 wir uns für eine Energieunion in Vollendung des Energiebinnenmarktes mit einer leistungsfähigen
950 grenzüberschreitenden Infrastruktur und mit dem Abbau beihilferechtlicher Hürden ein. Für gleiche
951 und faire Wettbewerbsbedingungen werden wir entschlossen handeln, um in zentralen
952 Schlüsseltechnologien, wie Erneuerbaren Energien, keine neuen Abhängigkeiten zu schaffen und

953 bestehende abzubauen und mit geeigneten Maßnahmen die Resilienz heimischer Produktion zu
954 stärken.

955 Energiepreise

956 Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro
957 kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer
958 für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um
959 Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Wir werden die
960 Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch
961 Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden
962 energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine
963 besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher
964 ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten. Darüber hinaus werden wir die
965 Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um
966 eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir
967 ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen
968 Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller
969 Gasförderung im Inland nutzen

970 Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
971 Entscheidend für den Erfolg der Energiewende sind Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere
972 Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dazu führen wir den Bund-Länder-Prozess zur Umsetzung des
973 Pakts für Planungs-, Umsetzungs-, und Genehmigungsbeschleunigung entschlossen fort, entwickeln
974 ihn weiter und setzen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III zügig um. Wir werden unter anderem die
975 Einrichtung von Expertenpools, die Ausweitung der Zustimmungsfiktion und den erweiterten
976 Bestandsschutz für Ersatzeinrichtungen prüfen. Wir prüfen, inwieweit die Vereinfachungen aus den
977 Beschleunigungsgebieten und andere Ansätze (zum Beispiel Populationsansatz im Artenschutz,
978 Präklusion, Beibringungsgrundsatz/Widerlegungspflicht), auf Infrastrukturprojekte der Energiewende
979 möglich sind, denn wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Planungserleichterung
980 beschleunigen.

981 Netze

982 Der Ausbau und die Modernisierung der Netze werden kosteneffizient vorangebracht und mit dem
983 Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert. Wir werden die weitere Entwicklung einem regelmäßigen
984 Monitoring unterziehen. Sämtliche Maßnahmen müssen sich an den realistischen Bedarfen orientieren
985 und aufeinander abgestimmt sein. Wir stärken die Übertragungs- und Verteilnetze. Kritische
986 Energieinfrastruktur, insbesondere Netze und Erneuerbare-Energien-Anlagen, muss auch in 987 Umsetzung der NIS-2-Richtlinie resilient und bestmöglich geschützt werden. Wir heben
988 Effizienzpotenziale im Netz unter anderem durch freiere Gestaltung sowie Überbauung am
989 Netzverknüpfungspunkt und durch Digitalisierung der Netze. Den Rollout von Smart Metern im
990 Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen und dynamische Stromtarife stärken. Die neu
991 zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als
992 Freileitungen umgesetzt werden. Dabei werden wir besonders belastete Regionen berücksichtigen.
993 Durch diese Maßnahmen können wir den von der Bundesnetzagentur geplanten Netzausbau effizienter
994 gestalten. Den nach einer Bestandsaufnahme notwendigen verbleibenden Ausbau wollen wir weiter
995 beschleunigen. Die Kosten für Netzanschlüsse für bestehende Unternehmensstandorte auf dem Weg
996 zur Transformation wollen wir senken und die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen. Die
997 Möglichkeit der physikalischen Direktversorgung der Industrie weiten wir räumlich aus. Wir halten an
998 einer einheitlichen Stromgebotszone fest.

999 Flexibilisierung

1000 Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems müssen abgebaut werden, um die flexible
1001 Nutzung von Erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Der Ausbau systemdienlicher
1002 Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir
1003 verstärkt vorantreiben. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz werden wir unterstützen.
1004 Wir werden die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern
1005 Erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt. Energiespeicher werden als im
1006 überragenden öffentlichen Interesse anerkannt sowie im Zusammenhang mit privilegierten
1007 Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Die Mehrfachbelastung durch
1008 Steuern, Abgaben und Entgelte wird so weit wie möglich abgeschafft. Die regionale Nutzung ansonsten
1009 abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern

1010 Finanzierung

1011 Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen wollen wir im Zusammenspiel von
1012 öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur
1013 auflegen

1014 Erneuerbare Energien

1015 Der entschlossene Ausbau Erneuerbarer Energien beinhaltet den netzdienlichen Ausbau von Sonnen1016 und Windenergie, von Bioenergie, Wasserkraft und die Erschließung von Geothermie. Zudem nutzen
1017 wir die Potenziale klimaneutraler Moleküle. Wir verfolgen das Ziel, dass sich Erneuerbare Energien
1018 perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Wir wollen für den weiteren Hochlauf von
1019 Erneuerbaren und Speichern einen gesicherten Investitionsrahmen bei zugleich verstärkter Einbindung

1020 marktwirtschaftlicher Instrumente. Der Investitionsrahmen wird hierfür in Einklang mit europäischen
1021 Vorgaben angepasst und dabei die Strommarktintegration der Erneuerbaren optimiert.

1022 Solarenergie

1023 Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden.
1024 Wir wollen private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung machen. Betreibern von
1025 Bestandsanlagen setzen wir Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung und prüfen die
1026 neuen Bestimmungen des Solarspitzengesetzes für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der
1027 Direktvermarktung. Anmeldeverfahren werden wir durch Digitalisierung und Standardisierung
1028 vereinfachen. Wir achten auf Flächenschonung und wollen Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum
1029 Beispiel Parkplatz-, Agri- und Floating-PV erleichtern.

1030 Windenergie

1031 Wir setzen den Ausbau der Windkraft fort. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027
1032 bleiben unberührt. Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir. Dabei überprüfen wir auch das
1033 Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz. Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung
1034 von Windenergiegebieten sicher, im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der
1035 Kommunen beim Windkraftausbau. Zusätzlich werden wir prüfen, inwieweit wir die Synchronisation
1036 von Windkraft- und Netzausbau, zum Beispiel durch die Ausweisung von befristeten Engpassgebieten,
1037 verbessern können, ohne dabei die Ausbauziele der Windkraft zu gefährden. Auch werden wir
1038 Bürgerstrom rechtlich erleichtern und die physikalische Direktversorgung von Unternehmen
1039 ausweiten.
1040 Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten sicher im
1041 Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen beim Windkraftausbau. Wir
1042 schützen die Genehmigungsbehörden vor überbordenden Schadensersatzforderungen. Wir
1043 überprüfen das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich
1044 unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte. Die Belange von Natur- und Artenschutz müssen frühzeitig
1045 in der Regionalplanung einbezogen werden. Die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG
1046 geförderte Anlagen werden wir begrenzen. Im Offshore-Bereich werden wir uns der so genannten
1047 Abschattungsproblematik annehmen. Wir werden mit anderen Nordseeanrainerstaaten kooperieren,
1048 um erzeugungsoptimale Flächenkulissen zu entwickeln und alsbald einen ersten hybriden Offshore1049 Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren. Außerdem werden wir im Windenergie-auf-See-Gesetz
1050 die hybride Anbindung (Kabel und H2-Pipeline) von Windparks ermöglichen.

1093 Wasserstoff

1094 Für den schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft brauchen wir klimafreundlichen Wasserstoff aus
1095 verschiedenen Quellen. Ziel ist langfristig die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf
1096 einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen.
1097 Dafür setzen wir uns für pragmatische nationale und europäische Regelungen (im Rahmen der
1098 europäischen Wasserstoffstrategie) und deren zügige Umsetzung ein. Überregulierung muss
1099 zurückgeführt werden. Wasserstofferzeugung wollen wir sowohl über große systemdienliche
1100 Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglichen. Wir werden
1101 Energieimportland bleiben, wollen dafür Energiepartnerschaften und grenzüberschreitende sowie
1102 notwendige Inlandsinfrastruktur für Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten in alle Richtungen
1103 konsequent ausbauen. Dies umfasst auch die Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen.
1104 Wir werden nationale und europäische Förderinstrumente nutzen, wie zum Beispiel H2 Global, IPCEI1105 Projekte (Important Projects of Common European Interest) und spezifische Programme für den
1106 Mittelstand. Deutschland soll eine führende Rolle in einer europäischen Wasserstoffinitiative
1107 einnehmen. Ein vertrauenswürdiges und unbürokratisch umsetzbares Zertifizierungssystem für
1108 klimafreundliche Energieträger ist entscheidend, um deren Hochlauf erfolgreich voranzutreiben.
1109 Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden,
1110 auch im Süden und Osten Deutschlands. Dabei müssen auch Wasserstoffspeicher berücksichtigt
1111 werden. Wir werden in einer erweiterten Planung mit zusätzlichen Trassen dieses Ziel erreichen. Die
1112 Finanzierungsbedingungen müssen gewährleisten, dass in einer integrierten Planung das Kernnetz
1113 umgesetzt und auch das Verteilnetz aufgebaut wird









1031 Wir setzen den Ausbau der Windkraft fort. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027
1032 bleiben unberührt. Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir. Dabei überprüfen wir auch das
1033 Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz. Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung
1034 von Windenergiegebieten sicher, im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der
1035 Kommunen beim Windkraftausbau. Zusätzlich werden wir prüfen, inwieweit wir die Synchronisation
1036 von Windkraft- und Netzausbau, zum Beispiel durch die Ausweisung von befristeten Engpassgebieten,
1037 verbessern können, ohne dabei die Ausbauziele der Windkraft zu gefährden. Auch werden wir
1038 Bürgerstrom rechtlich erleichtern und die physikalische Direktversorgung von Unternehmen
1039 ausweiten.
1040 Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten sicher im
1041 Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen beim Windkraftausbau. Wir
1042 schützen die Genehmigungsbehörden vor überbordenden Schadensersatzforderungen. Wir
1043 überprüfen das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich
1044 unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte. Die Belange von Natur- und Artenschutz müssen frühzeitig
1045 in der Regionalplanung einbezogen werden. Die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG
1046 geförderte Anlagen werden wir begrenzen. Im Offshore-Bereich werden wir uns der so genannten
1047 Abschattungsproblematik annehmen. Wir werden mit anderen Nordseeanrainerstaaten kooperieren,
1048 um erzeugungsoptimale Flächenkulissen zu entwickeln und alsbald einen ersten hybriden Offshore1049 Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren. Außerdem werden wir im Windenergie-auf-See-Gesetz
1050 die hybride Anbindung (Kabel und H2-Pipeline) von Windparks ermöglichen.


0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar