Weitere Gesetze zum schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen

In 2024 sind diverse Gesetze erneut weitere Male auf der Grundlage zur Umsetzung der RED III der EU im Bereich Wind an Land und Solarenergie durch die Bundesministerien auf den Weg gebracht worden. Mit dieser Seite soll auf einige wichtigen Änderungen hingewiesen werden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Auflistung nicht alle Änderungen enthält, der ständigen Aktualisierung unterliegt und vollständige Gesetze und Verordnungen für Interessierte mit den entsprechenden Verlinkungen versehen werden. Es wird keine Wertung zu den Änderungen abgegeben, es erfolgt im besten Falle die Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung. Auf Querverbindungen zu anderen Gesetzen und/oder Verordnungen, Arbeitshilfen, Handreichungen und ähnlichem wird, soweit bekannt, hingewiesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/windbg/index.html#BJNR135310022BJNE000100000

Zu den bereits mit dem Osterpaket beschlossenen Ausweisungen zu den Flächen, die für Windenergieanlagen bereit zu stellen sind, wurde mit der aktuellen Gesetzgebung die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten vorgenommen.

Weitere Informationen hier..https://nur-mit-uns.info/gesetz-zur-festlegung-von-flaechenbedarfen-fuer-windenergieanlagen-an-land/

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/BJNR102050990.html

In der aktuellen Fassung Repower-Maßnahmen weiter konkretisiert. Bei den sogenannten „kumulierenden Vorhaben“, also bei dem Repowering und den zu ersetzenden Altanlagen sowie anderen in räumlicher Nähe befindlichen Anlagen, werden die für notwendig erachteten Umweltverträglichkeitsprüfungen neu gefasst bzw. konkretisiert.

Weitere Informationen hier..https://nur-mit-uns.info/gesetz-ueber-die-umweltvertraeglichkeitspruefung-uvpg/

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html

In diesem Gesetz werden neben Änderungen am EEG weitere übergreifende Festlegungen zu anderen Gesetzen getroffen.

Infos zu den einzelnen §§ findet ihr hier…https://nur-mit-uns.info/3640-2/

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/ein-beschleunigungspaket-fuer-erneuerbare-energien-und-industrie-bundestag-beschliesst-gesetz-zur-verbesserung-des-klimaschutzes-beim-immissionsschutz

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke schreibt auf der Internetseite des BMUV zu den Änderungen unter anderem:

Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt, ohne dass Schutzstandards für Mensch und Umwelt abgesenkt werden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck spricht von einer Entbürokratisierung bei den Zulassungen und einer Entlastung der Unternehmen dadurch.

Das Klima wird durch dieses Gesetz verbindlich als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert.

Die Regelungen dieses Gesetzes zu Genehmigungs-Fristen, vorzeitigem Baubeginn und Erörterungstermin werden hier unter dem Immissionsschutzgesetz näher betrachtet. Im Zuge des Vorbescheides sind zukünftig keine Prognoseentscheidung und keine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das künftige Gesamtvorhaben mehr erforderlich

Beim Repowering darf die Genehmigung auch dann nicht versagt werden, „wenn während und nach dem Repowering nicht alle Immissionswerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden“, Auf den Erörterungstermin soll verzichtest werden, er kann aber auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt werden.

Ein Projektmanager „soll“ künftig auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden (statt „kann“).

Weitere Informationen sind hier zu finden: https://nur-mit-uns.info/gesetz-zur-verbesserung-des-klimaschutzes-beim-immissionsschutz-zur-beschleunigung-immissionsschutzrechtlicher-genehmigungsverfahren-und-zurumsetzung-von-eu-recht/

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BImSchG.pdf

Auf der Internetseite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/immissionsschutzrecht-erweitert-2184834 ist nachlesbar, dass

  • das „Klima“ als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen können daher auch Regelungen zum Klimaschutz enthalten.
  • Genehmigungsverfahren beispielsweise für WEA an Land oder Elektrolyseure für grünen Wasserstoff merklich beschleunigt werden.
  • die Betreiber von WEA einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen VORBESCHEID klären können
  • die Verlängerung der Genehmigungsfristen nicht mehr unbeschränkt möglich ist.

Weitere Informationen sind hier zu finden: https://nur-mit-uns.info/gesetz-zum-schutz-vor-schaedlichen-umwelteinwirkungen-durch-luftverunreinigungen-geraeusche-erschuetterungen-und-aehnliche-vorgaenge-bundes-immissionsschutzgesetz-bimschg/

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 12. November 2024

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/355/VO
Artikel 1
Anhang 1 der Verordnung wir in Teilbereichen neu gefasst:.

AnlagenbeschreibungVerfahrensartAnlage
gemäß
Art. 10 der RL
2010/75/EU
4.1.12Gasen wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und
Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen,
Stickstoffoxiden, Wasserstoff (sofern die Herstellung nicht durch
die Elektrolyse von Wasser erfolgt), Schwefeldioxid, Phosgen,
GE
10.26Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von
Wasser mit
10.26.1einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je
Tag,
GE
10.26.2einer elektrischen Nennleistung von 5 Megawatt oder mehr, sofern
nicht von Nummer 10.26.1 erfasst
V

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Stand 30.12.2024

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/445/VO.html?nn=55638

Hier werden sowohl Neuerungen zum Stromsteuergesetz als auch zum Energiesteuergesetz gefasst. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Auswirkungen der hohen Energiekosten vor allem für energieintensive Unternehmen.

Inwieweit die Verordnung zum Bürokratieabbau und zu geringeren Energiekosten für betroffene Unternehmen führt, bleibt abzuwarten.

Hier gibt es weitere Informationen…..https://nur-mit-uns.info/vierte-verordnung-zur-aenderung-der-energiesteuer-und-der-stromsteuer-durchfuehrungsverordnung/

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