Windkraftpläne in Uckermark und Barnim stehen kurz vor der Umsetzung

Anmerkung in eigener Sache zu diesem Artikel: Es geht bei dem in Rede stehenden Integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim nicht nur um die Ausweisung der Windvorranggebiete. Es werden weitere Themenkomplexe wie

Gewerbestandorte und Wasserstoffproduktion

Rohstoffsicherung und -gewinnung

Tourismus

Siedlungsentwicklung

Verkehr und Mobilität

Vorranggebiete Freiraum und

Regionale Kooperationen.

Die Themengebiete Boden und Landwirtschaft sowie Vorbeugender Hochwasserschutz und Wasserhaushalt sind aus diesem Regionalplan ausgegliedert, obwohl sie auf das Engste mit den Ausweisungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung, Gewerbestandorte und Wasserstoffproduktion, Siedlungsentwicklung und den Vorranggebieten der Windenergieanlagen verbunden sind.

Daher birgt dieser Regionalplan aus unserer Sicht diverse Defizite in Bezug der Wechselwirkungen der einzelnen Teilbereiche untereinander und dem Schutz der (landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten) Flächen, Moore, FFH- und SPA-Gebiete.

Hierzu auch ein Beitrag der Freien Wähler/BVB, der trotz seines Ausgabedatums noch immer Relevanz besitzt: https://www.moz.de/lokales/eberswalde/windenergie-in-barnim-und-uckermark-bvb_-freie-waehler-kritisieren-windplaene-_-welche-aenderungen-sie-vorschlagen-67280705.html

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Ein Beitrag der MOZ vom 11.11.2023 zu der Vorstandssitzung des Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 08.11.2023

https://www.moz.de/lokales/eberswalde/windkraft-in-barnim-und-uckermark-windkraftplaene-stehen-kurz-vor-der-umsetzung-72202621.html

Windkraft in Barnim und Uckermark-Windkraftpläne stehen kurz vor der Umsetzung

Die Regionalversammlung entscheidet, wo in den Landkreisen Uckermark und Barnim zukünftig Windkraftanlagen montiert werden dürfen. Gegen die Pläne gab es im Vorfeld einige Einwände.

Erneuerbare Energie: Ein bestimmter Anteil an der Gesamtfläche der Planungsregion Uckermark-Barnim muss dem Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden – knapp 2,2 Prozent.
Erneuerbare Energie: Ein bestimmter Anteil an der Gesamtfläche der Planungsregion Uckermark-Barnim muss dem Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden – knapp 2,2 Prozent.© Foto: Bernhard Raidt

Das Thema Windkraft gehört zu den Reizthemen, vor allem in ländlichen Regionen. Wind ist nicht nur eine nahezu unerschöpfliche Ressource, sondern liefert auch Strom, ohne Kraftstoff zu verbrennen oder die Luft zu verschmutzen. Und sie benötigen kein Wasser zur Kühlung. Windkraftanlagen können auch die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen reduzieren, was zu einer geringeren Gesamtluftverschmutzung und geringeren Kohlendioxidemissionen führt.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Energiewende daher auch engagierte Ziele verkündet. Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 Gigawatt pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann an Land eine Windenergieanlagen-Kapazität von rund 115 Gigawatt in Deutschland installiert sein. Dafür müssen Flächen ausgewiesen werden.

Wildwuchs vermeiden

Die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat den Windplan für die Region im Juni 2023 gebilligt. Darin sind die geforderten Windvorranggebiete für die Planungsregion ausgeschrieben. Ein bestimmter Anteil an der Gesamtfläche der Region muss dem Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden – knapp 2,2 Prozent.

Von den rechtlichen Rahmenbedingungen her sind derzeit rund 12 Prozent der Fläche der beiden Landkreise für die Nutzung von Windenergie zulässig. Ohne Festlegung von Windeignungsgebiete kann im Prinzip jeder Investor auf diesen Flächen bauen, wie er möchte. Um einem möglichen Wildwuchs entgegenzuwirken, ist der Beschluss von Windeignungsgebieten daher nötig.

Furcht vor Wertverfall

Insbesondere Haus- und Grundstücksbesitzer zeigen sich immer wieder besorgt über mögliche Anlagen. Eine Studie des Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen können. Der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage sinkt im Durchschnitt um gut sieben Prozent. Das Thema Mindestabstände war daher immer wieder Mittelpunkt der Diskussion.

Bis Anfang Oktober 2023 hatten nun Bürger, Kommunen und andere Institutionen Zeit, Einwendungen und Stellungnahmen zum vorgelegten Plan einzubringen. Dies war die letzte Chance, noch einmal Einwände gegen die Pläne hervorzubringen. „Es sind rund 300 Einwendungen an uns gesandt worden“, erklärt die Leiterin der Planungsstelle, Claudia Henze. „Knapp 200 Einsendungen kamen von Privaten oder Unternehmen. 100 Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange eingereicht.“ Auch die Kommunen und zuständige Ministerien müssen jeweils ihre Sicht zum Windplan darlegen.

Bereits ein Plan einkassiert

Das Umweltministerium des Landes Brandenburg merkte beispielsweise an, dass der Boden- und Moorschutz mehr hervorgehoben werden müsse. „Das sind normale Vorgänge, um alle Belange mit einfließen zu lassen“, so Henze. Zu den Kriterien der Regionalplanung gehören auch eigene Festlegungen zu Abständen zu Wohn- und Gewerbeflächen sowie eine Umweltprüfung. Insgesamt werden 10.243 Hektar Land ausgewiesen, der überwiegende Teil davon in der Uckermark. Es ist bereits der zweite Regionalplan, der erarbeitet werden musste. Den alten Plan, an dem seit 2016 gearbeitet wurde, hatte das Oberverwaltungsgericht kassiert.

Bevor der Windplan für die Uckermark und den Barnim in Kraft treten kann, muss die Regionalversammlung ihn noch beschließen. Das Gremium trifft sich am 29. November in Eberswalde, um dann final abzustimmen.

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