Integrierter Regionalplan Uckermark-Barnim 2023 erlangt am 23.10.2024 Rechtsgültigkeit!
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt 42/24 vom 23.10.2024 ist der durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg genehmigte Regionalplan rechtsgültig.
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https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2042_24.pdf
Damit sind ALLE Festsetzungen aus dem Entwurf genehmigt worden und auch die Verankerung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide ist somit sanktioniert.
Im Satzungsbeschluss der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 21.05.2024 sind die Begründungen im Umweltbericht ab Seite 144 um eine 80-seitige Prüfung auf Verträglichkeit mit Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten zu dem öffentlich ausgelegten Entwurf ergänzt worden.
Diese Ergänzung weist für das VR WEN 39- Groß Schönebeck lediglich die Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet (SPA) Schorfheide-Chorin aus. Auswirkungen auf das Flora-Fauna-Habitat Schorfheide-Chorin, hier das angrenzende FFH-Gebiet Kienhorst/ Köllnsee/ Eichheide Gebietsnummer DE 3047-301, werden nicht betrachtet.
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