Veröffentlichung des Integrierten Regionalplanes Uckermark-Barnim 2023
https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2028_23.pdf
Auszug aus dem Amtsblatt
BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN, ANSTALTEN UND
STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 28. Juni 2023
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 40. Sitzung am 28. Juni 2023 den Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans UckermarkBarnim der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim gebilligt und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen (Beschluss-Nr. 04/2023).
Der Entwurf eines Regionalplans, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind nach § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2 Absatz 3, 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 19), öffentlich auszulegen und es ist
der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Geltungsbereich des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim umfasst die Gebiete der Landkreise Uckermark
und Barnim mit ihren kreisangehörigen Städten, Ämtern und
Gemeinden.
Der Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans UckermarkBarnim bezieht sich auf die gesamte Region Uckermark-Barnim
und beinhaltet zeichnerische sowie textliche Festlegungen einschließlich der Begründung zu folgenden Themen:
- Gewerbestandorte: Regional bedeutsame Gewerbegebiete,
Potenzialstandorte für die Wasserstoffproduktion und
Weiterentwicklung der Standortfaktoren, - Rohstoffsicherung und -gewinnung: Vorranggebiete Rohstoffgewinnung, Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung, bedarfsgerechte Rohstoffgewinnung und Rekultivierung sowie
Erschließung neuer Lagerstätten, - Tourismus: Vorbehaltsgebiet Tourismus, Tourismus im
Berliner Umland und Touristische Fernradwege, - Siedlungsentwicklung: Vorbehaltsgebiet Siedlung und
flächensparendes Bauen, - Verkehr und Mobilität: Flächendeckende Mobilitätsangebote, Regional bedeutsame Verkehrsverbindungen und Verknüpfungspunkte,
- Regionaler Freiraumverbund: Vorranggebiet Freiraumverbund,
- Erneuerbare Energien: Vorranggebiete Windenergienutzung,
- Regionale Kooperation: Kulturlandschaftliche Handlungsräume und Kulturlandschaftliche Handlungsräume mit besonderem Handlungsbedarf.
Der mit dem Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des integrierten Regionalplans auf den Menschen und die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, das Wasser,
das Klima und die Luft, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen. Darüber hinaus gibt
der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen sowie geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.
Zusammen mit der Begründung des Entwurfs 2023 des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim werden darüber
hinaus ergänzende zweckdienliche Unterlagen mit weiteren Informationen bezüglich der Methodik der Festlegung, Einschätzungen und Bewertungen zu den Themen Rohstoffgewinnung, Siedlung, Freiraum und Windenergie ausgelegt.
Der Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim, bestehend aus Text und Festlegungskarte, wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den zweckdienlichen Unterlagen zu den Themen Rohstoffgewinnung, Siedlung, Freiraum und Windenergie
vom 31. Juli 2023 bis einschließlich 2. Oktober 2023
bei den folgenden Stellen während der angegebenen Zeiten für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt:
- Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim,
Regionale Planungsstelle, An der Friedensbrücke 22,
16225 Eberswalde (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag
von 9 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
unter 03334 3878710 [Frau Estel]). - Landkreis Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, Haus I,, 4.Etage, Raum 434, 17291 Prenzlau (Montag, Dienstag,Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 12 Uhr, Dienstag undDonnerstag von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 11 Uhroder nach telefonischer Vereinbarung unter 03984 701180[Frau Hemme]).
- Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Counterbereich
im Haus D, 3. Etage, Am Markt 1, 16225 Eberswalde
(Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung unter 03334 2141845 [Frau Müller]).
Der Planentwurf mit seiner Begründung, der zugehörige Umweltbericht und die zweckdienlichen Unterlagen zu den
Themen Rohstoffgewinnung, Siedlung, Freiraum und Windenergie sind ab dem 31 . Juli 2023 auch im Internet auf
der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim unter www .uckermark-barnim .de einsehbar .
Im Zeitraum vom Beginn der Auslegung am 31. Juli 2023 bis einschließlich 9. Oktober 2023 können Stellungnahmen zum Planentwurf, zu seiner Begründung sowie zum zugehörigen Umweltbericht abgegeben werden .
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Raumordnungsgesetz)
.
Stellungnahmen sind an die
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
oder per E-Mail an beteiligung@uckermark-barnim.de
zu richten .
Die Stellungnahmen können auch persönlich zur Niederschrift bei den oben genannten auslegenden Stellen abgegeben werden .
Eberswalde, den 28 . Juni 2023
Daniel Kurth
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft
Uckermark-Barnim
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