Windkraft und Ausbau Windenergie in Brandenburg, 26.03.2023, Gut Sarnow
Ein Beitrag von Frau Blahy/ Grüne Liga Brandenburg e.V.
Stichpunkte:
· Die neuen gesetzlichen Regelungen der sogen. Ampel-Regierung ignorieren wissenschaftlichen Erkenntnisstand hinsichtlich der Machbarkeit einer Versorgung mit regenerativer Energie (Sonne, Wind).
· Artenschutzrechtliche Standards hinsichtlich der Machbarkeit einer Ausweisung von Windkraft-Standorten werden auf ein skandalöses Minimum abgesenkt oder gleich ignoriert: 500 m Schutzbereich für Seeadler, Schwarzstorch, Rotmilan, das ist gleichbedeutend mit Schutzlosigkeit.
· Mäusebussard, Waldschnepfe, Auerhuhn kommen im Katalog der zu berücksichtigenden, besonders schützenswerten Arten nicht mehr vor.
· Es wird mit Falschbehauptungen gearbeitet: um die jahrelangen Genehmigungsprozesse abzukürzen und die „Energiewende“ voranzubringen, müsse man jetzt Nägel mit Köpfen machen.
· Die durchschnittliche Genehmigungsdauer beträgt 7,6 Monate. Angesichts der enormen Raumbedeutsamkeit der Windkraftanlagen ist das äußerst gering und lässt auf unzureichende Prüfprozesse schließen. (Bericht des Bund-
Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien (Berichtsjahr 2021): für 2020 im Durchschnitt eine Dauer von 7,6 Monaten)
· Bei längerdauernden Genehmigungsprozessen liegen die Ursachen in unzureichender Unterlageneinreichung oder einer Antragstellung für eine Aufstellung von Windrädern in sensiblen Gebieten wie Naturschutzgebieten.
· Die Notwendigkeit des Windkraftausbaus wird mit dem „überragenden öffentlichen Interesse“ und einer Frage der „öffentlichen Sicherheit“ begründet. Das sind reine Zweckbehauptungen, die von der Politik in den Raum gestellt werden.
· Das überragende Interesse liegt vor allen Dingen bei den Investoren und den Landbesitzern, diese relativ kleinen Gruppen profitieren massiv von der öffentlichen Förderung – aus den Taschen der Allgemeinheit
· Arten-, Natur- und Landschaftsschutz sind die tatsächlichen Fragen des überragenden öffentlichen Interesses!
· Die aktuellen Regelungen verstoßen ganz offensichtlich gegen die in der Europäischen Union gemeinsam aufgestellten NATURA 2000-Richtlinien zum Schutz wandernder und seltener Arten und ihrer Lebensräume
· Abhilfe soll durch die Einzahlung in Artenhilfsprogramme durch die Investoren geschaffen werden – kurzsichtig, wirkungslos, ignorant gegenüber den betroffenen Individuen
· Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere im Sinne der Verantwortung für künftige Generationen
· Raubbau in fernen Ländern, Kolonialpolitik auf Kosten Ärmerer, zur Befriedigung unseres Energiehungers
Die Situation im Biosphärenreservat bzw. an seinen Rändern:
· Bisher gilt der Windkrafterlass des Landes Brandenburg, 2011 aktualisiert
· Im BRSC sind alle Flächen als LSG geschützt
· Große Anteile stehen als NATURA 2000-Gebiete unter europäischem Schutz
· Es gibt im BR nur am Parsteinsee ein altes Windrad und ein inzwischen außer Betrieb genommenes an der A 11 am Grimnitzsee
· Zusätzlich wurde eine Ausnahme genehmigt bei Lichterfelde am Südrand des Schutzgebietes
· Die neu ausgewiesenen WEG beinhalten auch eines östlich von Groß Schönebeck und nordöstlich von Groß Dölln, beide liegen auf „Landzungen“, die in die Fläche des BR hineinragen und damit ganz unzweifelhaft in ihren Auswirkungen auch das BRSC beeinträchtigen würden
· Dagegen wird die Naturschutzfachbehörde höchstwahrscheinlich widersprechen und solche Planungen ablehnen – Ausgang offen
Aber:
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