Einflüsse von Windenergieanlagen auf Vögel
Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel
Auf der Internetseite des LfU
https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Dokumentation-Voegel-Windkraft.pdf
ist ein Beitrag erschienen, der Auskunft zu den verschiedenen Vogelarten in der Nähe von Windenergieanlagen gibt.
Wer sich etwas schneller durch die gut 160 Seiten durchkämpfen möchte, achtet auf die blau hervorgehobenen Abschnitte, die den aktuellsten Stand wieder geben.
Dem Beitrag kann entnommen werden, dass entgegen anderslautenden Veröffentlichungen die Abstandsregelungen in der neuesten deutschen Gesetzgebung nicht hinreichend sind, um die Vogelbestände, insbesondere auch der gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten, zu schützen. Bei einigen Arten wurde ein erheblicher Rückgang der Brutpaare beobachtet. Demgegenüber wurde aber kein Zuwachs in anderen Regionen verzeichnet, so dass auch bei Nichtauffinden von toten Tieren von einem Rückgang der Populationen ausgegangen wird.
Auffällig ist weiterhin, dass die letzten Erhebungen in Deutschland fast ausschließlich alter als 5 Jahre sind. Zu diesen Zeitpunkten haben die Windenergieanlagen noch nicht die Höhe, die heutige Anlagen aufweisen.
Auf Seite 12 der Veröffentlichung wird am Beispiel der Rohrdommel aufgezeigt, dass auch andere Beeinflussungen auf die Vogelwelt zu beobachten sind als nur die Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem Mastfuss:
Die Rohrdommel gehört zu den gegenüber akustischen Beeinträchtigungen
empfindlichsten Arten; kritischer Schallpegel tags 52 dB(A) (GARNIEL et al. 2007). Nach
Inbetriebnahme einer neuen Straße gaben Rohrdommeln bis >500 m ihre Brutreviere
auf, was auf die Geräuschimmission zurückgeführt wurde („>53-55 dB“) (HIRVONEN
2002 in GARNIEL et al. 2007). Geräusche durch WEA dürften ab einer bestimmten
Entfernung nicht den bei Wind ohnehin im Röhricht auftretenden Geräuschpegel
überschreiten, aber Grenzwerte für die Entfernung lassen sich bisher nicht festlegen.
Unter anderem wird auf Seite 15 zu den Schwarzstörchen eine interessante Ausführung gemacht:
In einer deutschlandweiten Analyse ermittelten BUSCH et al. (2017) für etwa 19 % der
aktuellen Schwarzstorchlebensräume ein Störpotenzial durch die derzeit bestehenden
Windkraftanlagen (gemessen an Überlappung von Brutverbreitung und Verteilung der
WEA, Ausbaustand 2015). Dabei sind etwa 20 % der deutschen Brutpopulation
betroffen.
Für den Weißstorch ist auf Seite 19 in Bezug auf die Gefährdung folgendes zu lesen:
Gefährdung durch WEA:
Bei Verrechnung verschiedener Kollisions-Indizes stufen SPRÖTGE et al. (2018) das
Mortalitätsrisiko beim Weißstorch an WEA als „hoch“ ein.
Fundkartei:
o bisher in D 108 Schlagopfer dokumentiert (34 aus BB), davon 28 im ersten
Kalenderjahr (29,5 %), 6 (6,3 %) im zweiten und 61 ad. (64,2 %)
o 66 Fundmeldungen aus Spanien, 4 aus Frankreich und 1 aus Österreich
o Die Beobachtung des Absturzes eines Jungvogels deutet auf Verwirbelung mit
Aufprall am Boden und Fraktur von Beinen und Schnabel hin. Mehrere Funde
mit ähnlichem Verletzungsbild sprechen für regelmäßige Abstürze dieser Art.
Ob es aerodynamisch tatsächlich Wirbelschleppen sind, wird kontrovers
diskutiert, was aber die Verluste insgesamt nicht in Frage stellt.
Im letzten Absatz auf Seite 19 heißt es dazu:
Die Funddatei zeigt, dass die nach § 45b BNatSchG mögliche Abschaltung von WEA
für 4-6 Wochen zwischen 01. März und 31. August nur eingeschränkt Verluste
verhindern kann. Das bestmögliche vierwöchige Zeitfenster deckt 43,2 % der
bisherigen Verluste in den vorgegebenen sechs Monaten ab; bei sechs Wochen wären
es 51,8 %; bei Bezug auf zwölf Monate jeweils noch weniger (DÜRR & SCHAEFER 2024).
Eine ähnlich gelagerte Aussage wird auf Seite 23 für den Fischadler getroffen.
Zu den nordischen Wildgänsen sind weitere Feststellungen veröffentlicht, die nach meiner Auffassung nicht konform gehen mit der Studie, die für den Integrierten Regionalplan herangezogen wurde. So heißt es u.a. auf den Seiten 144:und 145
Eine spätere Publikation dazu (HILGERLOH 2022) zeigte mittlere Flughöhen (Median)
von 18 bis 163 m (Kanadagans 18 m, Graugans 56 m, Blässgans 85 m,
Weißwangengans 163 m). 75 % der Graugänse flogen unter 101 m, der Blässgänse
unter 144 m und der Weißwangengänse unter 231 m. Die mittleren 50 % dieser drei
Arten flogen zwischen 31 m und 231 m Höhe. Die zunehmenden Rotordurchmesser
werden als kritisch angesehen.
Graugänse näherten sich WEA bis 250 m, Saat- und Blässgänse hielten
Mindestabstände von 500 m ein (MÖCKEL & WIESNER 2007).
In den Niederlanden lag der gemittelte Abstand, den Tundra-Saatgänse zu WEA
hielten, bei 465 m, der minimale Abstand bei 161 m (FIJN et al. 2007).
BIOCONSULT & ARSU (2010) stellten Verdrängungseffekte bis mind. 200 m fest.
Ein sechsjähriges Monitoring von M. STOEFER (2002 – 2006) in den Windparks
Buckow-Nord und Buckow-Süd (LOS) ergab eine Meidung beider Windparks. Große
Trupps hielten Abstände von mindestens 400 m ein (14 Einzelbeobachtungen), in nur
einem Fall näherten sich einige Gänse eines großen Rastverbandes bis auf 200 m der
nächstgelegenen WEA.
Eine mit einem WP überbaute Fläche im Kreis TF (BB) wurde anschließend nicht mehr
von Nordischen Gänsen als Nahrungsfläche genutzt (SCHARON 2008)
In Bezug auf die Fläche des Windvorranggebietes 39-Groß Schönebeck bleibt festzuhalten, dass es bisher keine Datenlage zu Vogelarten gibt, die die Fläche als Rastgebiet, Jagdrevier oder zum Brüten ( Hecke, die das Vorranggebiet quert) nutzen. Lediglich das SPA-Gebiet Schorfheide-Chorin ist in die Umweltbetrachtung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim eingeflossen.
Auch wenn es keine Öffentlichkeitsbeteiligung zudem Genehmigungsantrag geben wird, sollte auf einer ortsgenauen Datenerhebung und daraus resultierenden Auswirkungen auf die entsprechenden Artenbestände gedrängt werden. Meideverhalte der Vögel an den WEA heißt nicht automatisch, dass sie andere Areale als Ausweichflächen angenommen haben, wie dem obigen >Beitrag zu entnehmen ist.
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