Zwischenstand zu Genehmigungsverfahren

Am 29.11.2023 erfolgte eine Nachfrage an das LfU als Genehmigungsbehörde zum Stand der Bearbeitung und warum es keine öffentliche Bekanntmachung zu dem Vorhaben zum Bau von 2 WEA in Groß Schönebeck bisher gegeben hat.

Heute ist auf diese Anfrage die Antwort gekommen. Die Aussagen müssen auf jeden Fall geprüft werden, zumal von Frau Weser im September in einem Telefonat eine völlig gegenteilige Aussage zum Verfahren bei 1 oder 2 WEA gegeben wurde. Alle Akteure, die juristischen Beistand herbeiführen könnten, sind in Kenntnis gesetzt und dann kann die unten stehende Auskunft neu gewichtet werden.

Hier die Aussage des LfU zum Stand des Verfahrens mit Datum vom 04.12.2023

Das Bundesimmissionsschutzgesetz sagt zu dem Vorbescheid:

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar