Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/ein-beschleunigungspaket-fuer-erneuerbare-energien-und-industrie-bundestag-beschliesst-gesetz-zur-verbesserung-des-klimaschutzes-beim-immissionsschutz

beinhaltet Änderungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Diese werden bei den Ausführungen zum BImSchG näher erläutert.

Artikel 2
umfasst Änderungen zu der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Artikel 4
enthält Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Die Rolle des Projektmanagers wird erheblich gestärkt. Zudem wird der Aufgabenkatalog, mit denen der Projektmanager beauftragt werden kann, erweitert. Er „soll“ künftig auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden (statt „kann“).

Der § 45c, Abs.1, Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wurde komplett gestrichen. Hier war geregelt.

“ Abweichend von § 16b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden auch neue Windenergieanlagen erfasst, die innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und der Abstand zwischen der Bestandsanlage und der neuen Anlage höchstens das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage beträgt.

Diese Korrektur war insofern unumgänglich, da in § 16c, Abs. 2, Satz 2 BImSchG bereits eine weitaus schärfere Vorgabe für Repower-Anlagen verfügt ist:

„Bei einem vollständigen Austausch der Anlage sind zusätzlich folgende Anforderungen einzuhalten:
– Die neue Anlage wird innerhalb von 24 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage errichtet und
– der Abstand zwischen der Bestandsanlage und der neuen Anlage beträgt
höchstens das Zweifache der Gesamthöhe der
neuen Anlag
e.“

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf

Alle mit Buchstaben versehenen §§ sind neu hinzugefügt worden. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Vorgaben für die Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber und damit erfolgt die Regulierung des Netzbetriebs.

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