Ein erster kleiner Zwischenerfolg zu der Ausweisung des Windvorranggebietes VR WEN 39 Groß Schönebeck

Am 20.09.2023 fand eine Sitzung der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schorfheide statt. Es sollte u. a. der Entwurf der  Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum Integrierten Regionalplan diskutiert und verabschiedet werden.

Hauptpunkt der Diskussion waren die Vorschläge der Verwaltung zu den Ausweisungen der Windenergiegebiete. In ihrem Entwurf hat sich die Gemeindeverwaltung gegen die Ausweisung des Windvorranggebietes Groß Schönebeck ausgesprochen. Für den Standort VR WEN 42 in Lichterfelde wurden Auflagen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Art für eine Zustimmung zur Ausweisung des Gebietes gefordert.

Nach einer lebhaften und sachlichen Diskussion der Fraktionen, in die die Redebeiträge der Einwohner einbezogen wurden,  und einem super Beitrag von Helga zu eventuellen Auswirkungen hinsichtlich einer Ablehnung des Entwurfes in Bezug zu den Windvorranggebieten wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis Schorfheide eine kurze Pause zur Beratung für die Fraktionen eingelegt.

Nach dieser Pause gab Herr Raschke das Ergebnis der Kurzberatung der Fraktionen ab:

  1. Zustimmung zur Ablehnung des VR WEN 39 Groß Schöneck wie in der Stellungnahme formuliert
  2. Änderung zum VR WEN 42 Lichterfelde: Abänderung des letzten Satzes in der Stellungnahme in eine ablehnende Haltung zum Standort Lichterfelde.

Der Antrag auf Änderung des Entwurfes der Stellungnahme wurde bei einer Enthaltung und einer Erklärung zur Befangenheit  einstimmig angenommen.

Dank ergeht an Alle, die am 20.09.2023 durch Anwesenheit und/ oder Redebeitrag die Präsenz der BI gezeigt haben und so zum Erreichen dieses positiven Ergebnisses beigetragen haben.

Hier könnt ihr den Entwurf der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung Schorfheide nachlesen:

www.ratsinfo-online.net/schorfheide-bi/___tmp/tmp/45081036/8bEisQuRcf1pUHn4QmedawNz8ePe82QOkrApkBU9/cGjLsJyP/08-Anlagen/01/20230906_SN_GemSch_IntegrierterRP_Entwurf2023_.pdf

Der Redebeitrag  von Helga kann hier nachgelesen werden:

Sehr geehrte Gemeindevertreter,

heute werden Sie über die Stellungnahme, die der Bürgermeister Herr Westerkamp in Bezug auf den Entwurf des Regionalplanes Uckermark/ Barnim vorbereitet hat, abstimmen.

Der Regionalplanentwurf enthält keinen Part über die Landwirtschaft oder den Hochwasserschutz – wichtige Bereiche, die für den Wasserhaushalt unserer Region von essentieller Bedeutung sind. Auch die Erweiterung des Kiesabbaugebietes bei Ruhlsdorf/ Marienwerder kann nicht ohne Betrachtung des Wasserhaushaltes entschieden werden.

Was die Windenergieanlagen betrifft,  möchte ich folgende Anmerkung  voranstellen: :

Nach dem 4. BIMSchV, Anlage 1 gilt im Land Brandenburg:

“Wenn ein Windenergiegebiet neu erschlossen wird, greift ein umfassendes Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Steht bereits ein Windrad auf dem Gebiet oder einem angrenzendem Gebiet , so wird das Verfahren bis zum 20. Windrad vereinfacht und es findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung mehr statt.”

Bei Groß Schönebeck sind für das VR WEN 39 7 Windräder geplant. Das Gebiet wird bisher von der SAG Groß Schönebeck landwirtschaftlich genutzt. Über dieses Projekt wurde auf einer Veranstaltung im November 2022 unter Mitwirkung der Firma Teut informiert. In dieser Veranstaltung ist auch eine Erweiterungsfläche mit 5 Windenergieanlagen vorgestellt worden, die bisher im Regionalplanentwurf nicht aufgeführt ist. Ein großer Teil dieser Erweiterungsfläche ist (*)im Besitz der SAG Groß Schönebeck. Es ist zurzeit nicht auszuschließen, dass auch auf der Erweiterungsfläche in der Zukunft nach dem o.g. Verfahren Windenergieanlagen errichtet werden. Das bedeutet, dass Sie heute nicht nur über die direkt am Rande des Biosphärenreservates geplanten Windenergieanlagen eine Stellungnahme abgeben, sondern auch damit rechnen müssen, dass die Erweiterungsfläche irgendwann zur Diskussion steht, bei der Sie dann nicht mehr befragt werden würden.

Wegen des Ausgeführten bitte ich Sie, Ihre Fürsorgepflicht für unsere Region wahrzunehmen und  die Planfeststellung für das VR WEN 39 abzulehnen und somit den diesbezüglichen Einlassungen in der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu folgen.

Herrn Piper bitte ich, wegen seiner Betroffenheit nach Paragraph 18 der Gemeindeordnung an der Abstimmung zur Stellungnahme der Gemeinde nicht teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helga Petrov

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