Änderung der Verordnung zum Schutz des Biosphärenreservates Schorfheide Chorin

Am 06.01.2026 fand eine Sitzung des Kuratoriums des Biosphärenreservates statt. Mehrere Bürger haben ebenfalls an der Sitzung teilgenommen und in der Bürgerfragestunde ihre Forderung zum Schutz des Biosphärenreservates zum Ausfruck gebracht. Die Kuratoriumsmitglieder selbst haben viele Argumente vorgebracht, die eine „Entstaubung“ der aus 1990 stammenden Verordnung notwendig machen würden. Von ihnen wurden neue Regelungen bezüglich des Bauens im Außenbereich von Siedlungen gefordert, die im oder am Biosphärenreservat liegen. Ebenso wurden die Außengrenzen des Reservates infrage gestellt. Auch der Erhalt der Pflasterstraße wurde diskutiert. Insgesamt hatten wir den Eindruck, dass das Bestreben besteht, die Änderungen an der Verordnung im Einklang mit dem Schutz der Landschaft zu gestalten.

Völlig konträr dazu sah aber ein Beitrag im Nordkurier aus, in dem der Kuratoriumsvorsitzende Herr Klitzing zitiert wurde. Nach diesen Äußerungen muss befürchtet werden, dass das Biosphärenreservat den Titel als „UNESCO Weltnaturerbe “ verlieren könnte. Aber macht eu h selbst ein Bild von diesem Artikel:

https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/verordnung-fuer-schutzgebiet-stammt-noch-aus-der-ddr-und-soll-nun-erneuert-werden-4253616

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