Zum Abschied nochmal 440 Habeck-Millionen futsch?
Im Netz gefunden am 26.03.2025
Nach dem Batteriehersteller Northvolt droht mit dem Windturbinenhersteller Enercon ein weiteres finanzielles Fiasko
https://www.achgut.com/artikel/achgut_investigativ_zum_abschied_nochmal_440_habeck_millionen_futsch
Der Beitrag wird als Zitat im Nachfolgenden ohne Kürzungen oder eigene Kommentare übernommen.
Nach dem Batteriehersteller Northvolt droht dem deutschen Steuerzahler mit dem Windturbinenhersteller Enercon ein weiteres finanzielles Fiasko. Wieder ein „grünes“ Vorzeigeprojekt, das scheitert oder zu scheitern droht.
Und wieder ein Beispiel für die dreiste Plünderung der Staatskassen unter Mitwirkung des (noch) von Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministeriums.
Enercon ist ein großer deutscher Konzern mit mehr als 160 Unternehmen. Im Kerngeschäft Windturbinenbau gehört er zu den drei größten Unternehmen der Welt. Lange Jahre war er einer der großen Profiteure der sogenannten Energiewende. Auf mehrere Milliarden Euro wurde das Vermögen des Enercon-Gründers und Windenergie-Pioniers Aloys Wobben (2021 verstorben) geschätzt. 2012 gründete er eine Familienstiftung, auf die er sein Vermögen im Wesentlichen übertrug. Diese Stiftung hält nunmehr die Anteile am Konzern. Doch seit 2018 kriselt es im Konzern gewaltig.
640 Millionen Euro Ausschüttungen – 500 Millionen Staatshilfe
Die Enercon GmbH, das Flaggschiff des Konzerns, erlitt 2018 und 2019 Verluste von mehr als 1 Milliarde Euro. Schon im Herbst 2019 drohte die Liquidität auszugehen, tausende Mitarbeiter wurden entlassen (siehe hier). Von 2020 bis 2023 kamen noch einmal mehr als 1,3 Milliarden Verlust hinzu. Durch Ausschüttungen aus früheren Gewinnen verlor das Unternehmen in dieser Zeit weitere 650 Millionen Euro Kapital. Dadurch verringerte sich das Kapital von 4,2 Milliarden Euro per 31.12.2017 auf 1,2 Milliarden Euro per 31.12.2023.
Allein während der sogenannten Corona-Krise in den Jahren 2021 und 2022 nahm das Unternehmen Ausschüttungen von 500 Millionen Euro an die Konzernmuttergesellschaft namens UEE Holding SE & Co KG vor. Dort blieb das Geld aber nicht. 2021 flossen aus dem Konzern circa 640 Millionen Euro an die private Familienstiftung ab.
Die dramatische Verschlechterung der Eigenkapitalbasis sowohl bei der Enercon GmbH als auch beim Konzern insgesamt in den Jahren 2018 bis 2021 führte dazu, dass die Enercon-Konzernmuttergesellschaft UEE Holding SE & Co KG Staatshilfe zur Rekapitalisierung in Höhe von 500 Millionen Euro in Anspruch nahm. Das Bundeswirtschaftsministerium gewährte Enercon 2022 im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein sogenanntes Nachrangdarlehen in dieser Höhe. Das bedeutet, dass der Staat sein Geld erst nach anderen Gläubigern zurück erhält.
Durch die Staatshilfe hat Enercon also faktisch die Ausschüttungen an die Familienstiftung großenteils refinanziert. 640 Millionen Euro Ausschüttungen wurden mit 500 Millionen Euro staatlichem Geld ausgeglichen. Man hat also den Konzern quasi arm gemacht, die Familienstiftung reich – und bezahlt hat das der Steuerzahler.
Tafelsilber auf Staatskosten vor der Insolvenz retten?
Was mit den Ausschüttungen geschehen ist, ist nicht ermittelbar. Denn die Familienstiftung veröffentlicht keine Zahlen und gab auf Anfrage auch keine Auskunft. Möglicherweise ist ein Teil in das 2021 mit EWE gegründete Gemeinschaftsprojekt Alterric geflossen.
Alterric betreibt Windenergieparks und hat von Enercon und EWE wesentliche Teile dieses Geschäfts übernommen (siehe hier). Alterric ist unabhängig von Enercon und wäre von einer etwaigen Insolvenz von Enercon nicht betroffen. Insofern ist die Vermutung nicht fernliegend, dass man vorausschauend und rechtzeitig Anlagevermögen (Windkraftanlagen) und Geldvermögen in eine neue Gesellschaft transferiert hat, um im Falle eines Scheiterns der Sanierungsbemühungen von Enercon einiges „Tafelsilber“ vor einer Insolvenz zu retten.
Das mag aus Unternehmenssicht durchaus sinnvoll sein. Doch es ist rechtlich zu beanstanden, wenn dies auf Kosten des Steuerzahlers geht und der Familienstiftung zugute kommt. Und dies gilt um so mehr, wenn dies in Kenntnis der Bundesministerien geschehen ist. Denn ihnen wird bei Kreditvergabe kaum entgangen sein, dass der Konzern 640 Millionen Euro durch Ausschüttungen „beiseite“ geschafft hat. Die Bundesministerien wollten sich auf Anfrage dazu nicht äußern.
Ohnehin ist ernstlich zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Staatshilfe erfüllt waren. Gemäß § 5 Stabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung war dazu erforderlich, dass ein Unternehmen wegen (!) der sogenannten Corona-Krise Eigenkapital verloren hat und die Maßnahme erforderlich war, um die Kreditfähigkeit wiederherzustellen. Wie dargestellt, war Enercon nicht erst durch Corona in die Krise geraten war, sondern bereits vorher. Und ohne die Ausschüttungen aus dem Konzern an die Privatstiftung in Höhe von 640 Millionen Euro wäre die Staatshilfe nicht notwendig geworden.
Ob Enercon das Nachrangdarlehen zurückzahlen wird, ist offen. Per 31.12.2023 valutierte es noch mit 440 Millionen Euro. Den aktuellen Stand wollten weder Enercon noch das mittlerweile zuständige Bundesfinanzministerium mitteilen. Bereits 2023 musste laut Konzernabschluss für 2023 „die Tilgungsabrede gestreckt“ werden. Das heißt, der Konzern konnte die Darlehens-Tilgungsraten nicht wie vereinbart bezahlen. Das ist kein gutes Zeichen.
Die ganze Dramatik der Lage zeigen die Aussagen im Konzernabschluss 2023. Im Hinblick auf ein Gutachten der Wirtschaftsberatung Wyman zur Enercon-Finanzplanung bis 2025 heißt es:
„Ein Unterschreiten der Planung, insbesondere ein nicht planmäßiger Abbau des Working Capitals, wären ohne weitere Zuführung liquider Mittel nicht abzufedern. … Das Mutterunternehmen und der Konzern sind ebenfalls im Bestand gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen.“
Die Jahresabschlussprüfer stellen außerdem fest:
Es „besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt“.
Der Konzern wollte auf Anfrage nicht erklären, wie das Jahr 2024 gelaufen ist und ob sich die Ertrags- und Eigenkapitalsituation verbessert hat. Manchmal ist keine Antwort aber auch eine Antwort.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!