Vögel im Wind (-rad) Teil 1
Vortrag zu Windkraft und Ausbau Windenergie in Brandenburg, 26.3.23, Gut
Sarnow, Blahy/Grüne Liga Brandenburg e.V.
Frau Blahy informierte am 26.03.2023 auf eindrucksvolle Art und Weise über unterschiedliche Aspekte in Bezug auf Natur, Artenschutz, Umweltzusammenhängen und Globalisierung. Der Vortrag wird hier in 3 Abschnitten als Informationsquelle veröffentlicht. Wir bedanken uns bei Frau Blahy für den eindrucksvollen Überblick.
Die Krisen unserer Gegenwart
•Klimakrise
•Energiekrise
•Krieg in Europa
•Biodiversitätskrise
Und immer kommt Biodiversität zuletzt…aber sie ist zentral!
Klima retten durch regenerative Energieerzeugung
- Energiewende auf Kosten von Natur, Umwelt und Mensch
- Windräder und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlieren immer
stärker an Akzeptanz bei denen, die durch sie am stärksten betroffen
sind: die auf dem Land lebende Bevölkerung - Genehmigungsprozesse zogen sich durch wachsenden Widerstand in
die Länge – wirklich?? - Deshalb: Außerkraftsetzung von bisher geltenden rechtlichen
Grundlagen, Erklärung einer Notlage und Handeln per Notverordnung - Wer profitiert davon?
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im April 2022, Durchsetzung der
Notverordnung im Januar 2023
Um das Ausbautempo zu erhöhen, werden sämtliche bürokratischen und
naturschutzrechtlichen Hürden weggefegt. Ein Gesetz wird erlassen, Begründung:
Überragendes öffentliches Interesse.
- Übergeordnetes europäisches Artenschutzrecht wird ignoriert (NATURA 2000)
- Sozialer Frieden wird gefährdet
- Und vor allem: das angestrebte Ziel einer Versorgung des
Landes mit regenerativer Energie wird nicht erreicht!
“
Auch verfassungsrechtlich ist das Papier bedenklich: Die Schutzgüter des Artikel 20 a des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere im Sinne der Verantwortung für künftige Generationen) gehören zum Staatsziel und müssen im Rahmen der Güterabwägung berücksichtigt werden.
Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
(Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG), im Februar 2023 verabschiedet
„…Um eine zügige Umsetzung der Flächenziele in Brandenburg zu
gewährleisten, soll die hierfür erforderliche Festlegung von
Windenergiegebieten den Regionalen Planungsgemeinschaften
übertragen werden. In das Brandenburgische Flächenzielgesetz
(BbgFzG) werden die verbindlichen Flächenziele des Bundesrechts
übernommen. Jede Region wird daher 1,8 Prozent der Regionsfläche
bis spätestens 31. Dezember 2027 und 2,2 Prozent der
Regionsfläche bis spätestens 31. Dezember 2032 für die
Windenergienutzung ausweisen...“
Die Regionalpläne werden obsolet
Bereits der 2016 verabschiedete Plan hat mehr als 2 % Fläche für Windkraft ausgewiesen
Er wurde beklagt und außer Kraft gesetzt Die danach beplante Fläche beträgt 2,1 % für die Region
Uckermark-Barnim.
Damit ist der geforderte Wert erfüllt, die artenschutzrechtlichen Mindestanforderungen beachtet
Warum muss nun erneut alles widerrufen werden?
Um der Windindustrie sämtliche Türen und Tore zu öffnen, ohne Rücksicht auf Arten- und Naturschutz
Auswirkungen von errichteten Windrädern auf Biota und Abiota:
- Landschaftsverbrauch, Schädigung des Landschaftsbildes
- Lärmemission, optische Störung durch nächtliche Befeuerung
- Gesundheitliche Risiken: Infraschall nach wie vor nicht eindeutig
bewertet - Arten- und Biotopverlust: Lebensraumverlust durch Meideverhalten
und Scheucheffekt für viele Arten - Individuenverlust durch Vogelschlag bei seltenen Arten, wo jeder
einzelne zählt (z.B. Schreiadler, Seeadler)
Welche Ressourcen stecken in einem Windrad? -> zum Artikel Teil 2
Windräder im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin -> zum Artikel Teil 3
Quelle und Texte zur Veröffentlichung von: Frau Beate Blahy, Grüne Liga Brandenburg e.V. ,
Vortrag: 26.03.2023, Gut Sarnow
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