Ausschuss für Territorialplanung, Bauen und Wohnen, Gewerbe und Wirtschaft Barnim vom 11.01.2024

In dieser Sitzung wurde die “Gemeinsame Konzeption für die Wasserstoffregion Uckermark-Barnim” gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses des Landkreises Uckermark verabschiedet. Die gesamte Konzeption ist darauf abgestellt ist, die notwendige Energie für die Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien zu beziehen und in diesem Zusammenhang werden immer nur die lokalen CO2-Emissionen betrachtet. Es wird davon ausgegangen , dass ein weiterer riesiger Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen dafür in dem Planungsgebiet Uckermark-Barnim notwendig ist.

Ich habe mir erlaubt, in der Einwohnerfragestunde nachfolgende Fragen zu stellen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Ausschusses,

heute steht auf der Tagesordnung die Beschlussfassung zu der Wasserstoffkonzeption Uckermark-Barnim.

Zunächst möchte ich dafür danken, dass in dem Abwägungsprotokoll zum Entwurf meine Bedenken hinsichtlich der Wasserverfügbarkeit im Planungsgebiet Eingang gefunden haben.

Bei der Durchsicht des jetzt vorliegenden Konzeptes ergeben sich einige Fragen, die ich sowohl an die Verwaltung als auch an die Mitglieder des Ausschusses richten möchte.

Unter Punkt 2 Ausgangssituation auf Seite 5 wird im 3. Absatz ausgeführt, dass die gesamte Energieumwandlungskette bei Verwendung von erneuerbaren Energien umwelt- und klimaneutral ist. Im Zusammenhang mit den Ausführungen unter 4. Handlungserfordernis auf Seite 8, Absatz 1 und 2 stellen sich mir folgende Fragen:

Ist Ihnen bewusst, dass die Aussage zu Umwelt- und Klimaneutralität so nicht stimmt?

Bei Betrachtung des Gesamtpaketes von der Rohstoffgewinnung mit eklatanten Umweltschäden in anderen Ländern der Erde bis zum Ende des Lebenszyklusses zum Bsp. der Windenergieanlagen mit dem Verlust von 5 % des schädlichen Treibhausgases SF6 beim Rückbau der WEA, welches 23.000 mal schädlicher als Co2 ist, kann von Klimaneutralität nicht ausgegangen werden.

Ist Ihnen bewusst, dass mit dem Zubau von Anlagen der erneuerbaren Energien in Landschaftsschutzgebiete, in das Biosphärenreservat, durch die Rodung von Wäldern und bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen wichtige natürliche CO2-Speicher vernichtet werden?

Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen dazu führen, dass die Bodenqualität der Ackerflächen verringert wird, was wiederum negative Auswirkungen auf die Wasserspeicherfähigkeit der Böden und damit auch auf die Grundwasserneubildung hat?

In Zusammenhang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg wird auf Seite 10 in der Aufzählung des 2. Abschnittes auf die Notwendigkeit von Energiekonzepten verwiesen.

Warum misst man bisher diesen Energiekonzepten so wenig Bedeutung bei?

Energiekonzepte sollten aus meiner Sicht die Grundlage für solche Konzepte wie die der Wasserstoffproduktion sein. Sie könnten Aufschluss darüber geben, wieviel Zubau bei einer Steigerung der Effizienz der bereits vorhandenen Anlagen der erneuerbaren Energien und anderer Technologien durch die Wasserstoffproduktion überhaupt notwendig und sinnvoll ist.

Wegen dieser fehlenden Energiekonzepte werden auch die Prognosen des Wasserstoffbedarfes für das Land Brandenburg auf Seite 11, Tabelle 1, sehr unterschiedlich von den verschiedenen Akteuren gesehen.

Wann rechnen Sie mit verlässlichen Daten für die Region Uckermark-Barnim?

Auf Seite 14, Aufzählung Absatz 2 wird ein Fokus auf den verstärkten Einsatz des Wasserstoffs in der Landwirtschaft gelegt. Um die Bodenqualitäten nicht durch zu schwere Fahrzeuge und damit einhergehender Bodenverdichtung in Mitleidenschaft zu ziehen meine Frage:

Liegen Erkenntnisse vor zu den Gewichten der Wasserstofftanks in den landwirtschaftlichen Fahrzeugen und welche Bodenverdichtung ist dazu zu erwarten? Wie sollen eventuelle negative Auswirkungen vermieden bzw. minimiert werden?

Auf Seite 20 wird in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit davon gesprochen, dass für die Wasserstoffproduktion durch die Einspeisung von Sonnen- und Windenergie im „Regelfall kein Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz“ notwendig wird.

Wie soll das realisiert werden bei Zeiten ohne Sonneneinstrahlung oder bei Flaute und bei Abschaltzeiten der Windenergieanlagen?

Mir ist bewusst, dass das vorliegende Konzept einen Rahmen für die zukünftige Gestaltung der Energieversorgung schafft und kein abschließendes Dokument darstellt. Ich bitte daher bei der weiteren Erarbeitung um Berücksichtigung meiner Fragen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dagmar Ahlhelm


Die Beantwortung meiner Fragen ist schriftlich zugesichert worden.

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